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Bisher haben die politischen Kämpfe mit dem Abschlüsse der Wahlen ihr
Ende erreicht. Die Vertretung der Versicherten wie der Unternehmer war eine
homogene, schlimmstenfalls sind einander zwei politische Parteien gegenüber ge
standen. Nach der Konstruktion, die das versicherungstechnische Departement vor
schlägt, wird jede Bezirksstelle in ihrem Vorstande, jede Krankenkasse in ihrer
Generalversammlung und in ihrem Vorstande einen politischen Mikrokosmus ihres
Bezirkes darstellen. Alle nationalen, sozialen, politischen und selbst religiösen
Richtungen werden hier Geltung erlangen. Wie soll ein Vorstand von solcher
Zusammensetzung das ihm anvertraute Institut sachgemäß verwalten?
Der Zweck des Proporzes ist hier ganz klar. Er soll der organisierten
Arbeiterschaft die Eindrittelvertretung in den Bezirksstellen, die Zweidrittelver
tretung in den Krankenkassen entreißen und die Mandate zum Teil solchen
Gruppen zuwenden, die als Gegner der organisierten Arbeiter den Unternehmern
eine Gewähr für ein Zusammengehen bieten. In den Bezirken, in welchen die
agrarische Flut die Industrie aus der Verwaltung wegschwemmt, wird dies
bewirken, daß in den Bezirksstellen die Träger der sozialpolitischen Moral um
jeden Einfluß gebracht werden.
Das Gehässige dabei ist, daß die Arbeiter trotzdem zur Zahlung von Zwei
dritteln der Beiträge verhalten werden. Die Unternehmer werden also wie bisher ein
Drittel der Prämien aufbringen, sie haben aber die Aussicht, mit Hilfe des Proporzes
die Majorität oder mindestens Parität in den Krankenkassen zu erlangen und die
ihnen genehme sozialpolitische Richtung durchzusetzen. Im „Programm" war noch die
Parität der Vertretung neben der Parität der Beitragsleistung in Aussicht genommen.
Die Auslieferung der Sozialversicherung an die
Unternehmer.
Noch herausfordernder sind die Vorschläge für die Wahlen bei den Bezirks
stellen. Hier soll den Betriebsinhabern neben der gesicherten Zweidrittelmajorität
auch noch die Erringung von Mandaten in den Arbeiterkurien ermöglicht werden.
Nichts anderes bedeutet ja hier die Verhältniswahl. In vielen Bezirksstellen kann
^es auf diesem Wege gelingen, die Arbeiter vollständig mundtot zu machen.
Aber nicht einmal diese Maßnahmen genügen dem Eifer des Departements
für Arbeitervcrsicherung. Die einmal Totgeschlagenen müssen immer wieder und
nach stets neuen Methoden totgemacht werden.
Bei den Genossenschafts-Krankenkassen tobt sich der Groll am leidenschaft
lichsten aus. Das Statut der Krankenkasse soll nicht von der Generalversammlung,
sondern von der Genossenschaft im Einvernehmen mit der Gehilfen -
Versammlung aufgestellt werden. Kommt das Einvernehmen nicht zustande,
dann wird wohl die Aufsichtsbehörde entscheiden, deren Pflicht cs doch ist, den
„kleinen Mann" auch bei solchen Gelegenheiten zu „retten". Die Dienstpragmatik
für die Angestellten bedarf neben der behördlichen Genehmigung auch der Zu
stimmung der Genossenschaft.
Kann es sich bei diesem Kampfe der Regierung gegen den Einfluß der
Arbeiter um sachliche Motive handeln? Wer unsere Verhältnisse kennt, weiß, daß
die Handwerksmeister es nicht verwinden können, wegen unterlassener An- und
Abmeldungen bestraft, wegen Veruntreuung von Beiträgen verfolgt zu werden
und zu dulden, daß die Gehilfen zur Erlangung erhöhten Krankengeldes die Bei
träge erhöhen. Das soll künftig verhindert werden und deshalb die vollständige
Auslieferung der Genossenschafts-Krankenkassen an die Meister, die Beseitigung
des Einflusses der Arbeiter ohne Herabsetzung ihrer Bcitragsleistung. Da ist
Parität gar nicht notwendig, die ja die schlimme Wirkung einer Prämiencrhöhung
für die Unternehmer nach sich ziehen müßte.