Full text: Le problème de la marine marchande

202 Geschichte des Seekriegsrechts. 
stützung des Seekrieges durch die Erteilung von Repressalienbriefen 
(lettres de marque on de represailles) an Private, kraft derer diese 
auf feindliche Handelsschiffe Jagd machen durften. Erst in der zweiten 
Hälfte des 12. Jahrhunderts taucht vereinzelt der Neutralitätsbegriff 
auf. Im Consolato del Mare von 1370 finden wir die Sätze „frei Schiff, 
unfrei Gut", das heißt, auch von neutralen Schiffen darf in feindlichem 
Eigentum befindliche Ware weggenommen werden und „unfrei Schiff, 
frei Gut", neutrale Ware auf feindlichen Schiffen ist nicht konfiskabel. 
Da infolgedessen neutrale Ware nirgends wegnehmbar war, über 
nahmen die Neutralen, den Handel der Kriegführenden, namentlich 
mit Kriegswaffen, woraus sich dann wieder die Notwendigkeit ergab, 
den Transport namentlich von Kriegsmitteln zu verbieten, diese der 
Wegnahme zu unterwerfen, und, um diese durchzuführen, zur Durch 
suchung auch neutraler Schiffe (Visitation) zu schreiten. Allmählich 
bildete sich der in der ftanzösischen Ordonnance touchant la marine 
von 1681 verankerte Rechtsgrundsatz aus: 1. unfrei Schiff, unfrei Gut, 
unfrei Gut, unfrei Schiff (french doctrine of hostile infection, die 
Feindeseigenschaft des Schiffes infiziert auch das neutrale Gut und 
macht es konfiskabel, und neutrale Schiffe, die feindliches Gut führen, 
werden wegnahmefähig). Daneben bestand ein holländisch-portugie 
sischer Grundsatz: „frei Schiff, frei Gut, unfrei Schiff, unfrei Gut." 
Diese drei Grundsätze haben lange hindurch um ihre Anerkennung als 
Völkerrecht gerungen, noch vielfach durchsetzt von den Ideen des sich 
ausbildenden Konterbanderechts, unter dem Kriegsmaterial (res 
belli usui destinatae), vielfach aber auch andere Gegenstände, die krie 
gerischen wie friedlichen Zwecken dienen können, wie Lebensmittel, 
Schiffe (res ancipitis usus) verstanden wurden. 
Die Blockade, ursprünglich auf Seefestungen beschränkt, setzte bei 
ihrem Aufkommen eine wirkliche Einschnürung des blockierten feind 
lichen Gebietes voraus. Daneben bildete sich, namentlich von England 
beliebt, die sogenannte Papier- oder Fiktivblockade (auch, weil sie von 
England besonders geübt wurde, blocus anglais gennant) heraus, durch 
die eine bestimmte Gegend ohne Vornahme tatsächlicher oder doch ge 
nügend wirkender Abschnürungsmaßnahmen lediglich für blockiert 
erklärt wurde. Auf englischen Maßnahmen beruht auch die Lehre 
von der fortgesetzten Reise (continuous voyage), wonach bei ge 
lungenem Blockadebruch eine Wegnahme des Schiffes bis zur Er 
reichung des Bestimmungshafens mögli ch blieb. Wie bei der Blockade,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.