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(Bei «dieser Aufstellung ist zu beachten, daß nicht aufgeklärt
ist, ob die Zwangsverwaltung länger dauerte oder
nur ganz vorübergehend bestand, in welchen Fällen die
Mieten meistens frei sind. Das Bild erscheint hier also
günstiger, als es in Wirklichkeit liegt.)
6. Die Preußische Central-Bodencredit-A.-Bank weist
aus ihre Mitwirkung bei den Eingaben des Sonderausschusses
des Centralverbandes für das Deutsche Bank- und
Bankiergewerbe und der Aeltesten der Kaufmannschaft von
Berlin in gleicher Sache hin. Sie schreibt weiter:
„Wir erkennen die Bemühungen des Verbandes auf
Abstellung mißbräuchlicher Ausnutzung der geltenden gesetzlichen
Bestimmungen sehr an."
7. Die Preußische Hypotheken-Akt.-Bank war 1911 an
101 Zwangsversteigerungen beteiligt, wobei in 37 Fällen
über die Mieten verfügt war. —
8. Die Leipziger Hypothekenbank schreibt:
„Eine Abänderung der gesetzlichen Bestimmungen empfiehlt
sich wegen der außerordentlichen Häufigkeit mißbräuchlicher
Benutzung, sowie wegen der Schwere der Schädigungen
nicht nur im Interesse der Hypothekenbanken, sondern
vor allem im Interesse der nachstehenden Hypothekare.
Es hat sich mehrfach in Fällen, wo ein Grundstück zur Beschlagnahme
gestellt werden mußte, herausgestellt, daß die
Abtretung und Pfändung der aus dem Grundstück einkommenden
Mieten die Ursache gewesen ist, daß die Durchführung
der Zwangsversteigerung auf • Schwierigkeiten stieß,
und daß insbesondere die nachstehenden Hypothekengläubiger
Bedenken trugen, ein Grundstück in der Zwangsversteigerung
zu erstehen, von dem sie auf längere Zeit Einkünfte
nicht zu erwarten hatten."
Ferner: „Schädlich wirkt auch die Reichsgerichtsentscheidung,
wonach Mietsabtretung und Pfändung, wenn die Beschlagnahme
in der Zwangsverwaltung durch den Zuschlag
erlischt, von neuem für das während der Zwangsversteigerung
laufende und das darauffolgende Vierteljahr wieder in
Kraft treten. Infolge der Rechtsprechung ziehen sich die Privatkapitalisten
immer mehr vom Erwerb zweiter Hypotheken
zurück."
9. Die Westdeutsche Bodencredit-Anstalt Köln a. Rh.
berichtet: „Von 51 Zwangsverwaltungen waren in 45 Fällen
die Mieten gepfändet oder abgetreten."