Full text: Zur wirtschaftlichen Förderung des Handwerks

Wie leicht wäre es gewesen, in diesen Worten, wenn sie 
anderwärts gestanden hätten, öffentliche Schmähung der 
Einrichtungen des Staats oder Anreizung zu Haß und Ver 
achtung gegen die Anordnungen der Obrigkeit zu finden! 
Aber sie standen in einem wissenschaftlichen Werk, 
sie waren ein Resultat sorgfältig ausgeführter wissen 
schaftlicher Lehre — und so blieben sie unverfolgt! 
Aber freilich, das war noch vor zwei Jahren! 
Der Anklage, welche gegen mich erhoben wird, schleu 
dere ich meinerseits die Anklage entgegen, durch den 
heutigen Tag über Preußen die Schmach gebracht zu 
haben, daß zum ersten Male, seitdem dieser Staat besteht, 
die Lehre der Wissenschaft vor das Forum des Straf 
rechts gezogen wird! 
Präsident: Ich muß Sie wegen dieser Ausdrucks 
weise zur Ordnung rufen. Kein preußischer Richter kann 
es dulden, daß in dieser Weise eine Verteidigung geführt 
wird. Ich werde Ihnen das Wort entziehen und es 
Ihrem Verteidiger übertragen. 
Angeklagter: Das werden Sie nicht, Herr Präsi 
dent! Wenn Sie mir das Wort entziehen, so werde ich 
der Gewalt weichend mit meinem Verteidiger den Saal 
verlassen. Aber die Verteidigung wird frei sein oder 
gar nicht! 
Staatsanwalt: Ich bitte, wenigstens protokollarisch 
von diesen Ausdrücken Akt zu nehmen. 
Lassalle (fortfahrend): Oder was wird mir der 
Staatsanwalt antworten, wenn er in tbosi meine Aus 
führungen zugeben, wenn er anerkennen muß, die 
Wissenschaft und ihre Lehre sei frei, und also frei von 
jeder strafrechtlichen Beschränkung? 
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