Full text : Ferdinand Lassalle

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Wir  haben  in  Preußen,  meine  Herren,  seit  1848,  seit
1850  Hartes  und  Schweres  getragen,  und  müde  und
wund  vom  Tragen  sind  unsre  Schultern!
Aber  selbst  unter  Manteuffel-Westphalen  und  bis  auf
den  heutigen  Tag  ist  uns  dies  eine  erspart  geblieben,
eine  wissenschaftliche  Lehre  unter  Anklage  gestellt  zu
sehen.
Angriffe  der  schärfsten  Natur,  Angriffe,  die  an  und
für  sich  auf  das  leichteste  hätten  strafrechtlicher  Verfolgung ­
  ausgesetzt  werden  können,  sie  blieben  unverfolgt,
wenn  sie  in  einen:  wissenschaftlichen  Werke,  wenn  sie  als
wissenschaftliche  Lehre  auftraten.
Ich  bin  selbst  in  der  Lage,  hievon  Zeugnis  ablegen
zu  können.
Vor  nicht  ganz  zwei  Jahren  veröffentlichte  ich  ein
Werk,  in  welchem  eö  mir  vielleicht  gelungen  ist,  Ihre
eigene  Wissenschaft,  meine  Herren,  die  Wissenschaft,
aus  welcher  die  Rechtsprechung  herfließt,  einige  Fortschritte ­
  machen  zu  lassen,  mein  System  der  erworbenen
Rechte.  Ich  sage  in  demselben  (Band  I,  Seite  238):  „Die
Wissenschaft,  deren  erste  Pflicht  schärfstes  Denken  ist,
kann  deshalb  auch  gar  nicht  auf  das  Recht  verzichten,
die  Schärfe  der  Begriffsbestimmungen  in  der  ihr  allein
entsprechenden  Schärfe  und  Bestimmtheit  der  Ausdrücke ­
  niederzulegen."  Und  hierauf  gestützt,  trete  ich
in  dem  Werke  den  Nachweis  an,  daß  die  preußische
Agrargesetzgebung  seit  1850  nichts  anderes  sei,  als  —
ich  bediene  mich  dort  wörtlich  dieser  Worte  —  ein
widerrechtlich  und  wider  das  eigene  RechtSbewußtsein
  am  armen  Manne  zugunsten  der  reichen
Grundaristokratie  begangener  Raub!
            
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