Full text : Zur wirtschaftlichen Förderung des Handwerks

Bei  unserer  Arbeit  beschränken  wir  uns  nur  auf
die  Anregung  zur  Genossenschaftsbildung  entsprechend ­
  dem  Erlaß  des  Ministers  vom  25.  Juni
1902.  Keinesfalls  darf  man  die  Gründung  von
Genossenschaften  forcieren,  es  muß  vielmehr  den
Handwerkern  selbst  überlassen  bleiben,  aus  sich
heraus  zur  Gründung  von  Genossenschaften  überzugehen. ­
  Damit  hat  die  Kammer  die  Gründung
ungesunder  Gebilde  verhindert.  Mir  ermahnen
die  Handwerker  sogar  stets,  nur  dann  Genossenschaften ­
  zu  gründen,  wenn  die  Vorbedingungen  für
eine  leistungsfähige  Genossenschaft  vorhanden  sind.
Die  Gründungen  dürfen  nicht  überhastet  werden;
denn  wenn  ungesunde  und  künstliche  Gebilde  zusammenbrechen, ­
  wird  auf  lange  Zeit  hinaus  in
weiten  Kreisen  ein  oft  unüberwindliches  Mißtrauen
gegen  den  genossenschaftlichen  Zusammenschluß
erzeugt.
Um  dem  Genossenschaftsgedanken  mehr  Geltung
zu  verschaffen,  sorgten  wir  dafür,  geeignete  Instruktoren
  zu  gewinnen,  die  durch  Reisen  im  Kammerbezirk ­
  die  Handwerker  für  das  Genossenschaftswesen ­
  interessieren  sollten.  Die  Kammer  scheute
die  Kosten  nicht,  die  ihr  durch  Heranbildung  geeigneter ­
  Instruktoren  erwuchsen.  Im  Anfange  des
Bestehens  der  Kammer  wurden  mehrere  Mitglieder
und  Beamte  der  Kammer  zur  Teilnahme  an  den
von  dem  Hauptverband  der  gewerblichen  Genossenschaften ­
  in  Berlin  veranstalteten  genossenschaftlichen
Lehrkursen  auf  Kosten  der  Kammer  nach  Berlin
entsandt.  Diesen  Abgesandten  wurde  dann  zur
Pflicht  gemacht,  durch  Vorträge  Aufklärung  über
Fragen  des  Genossenschaftswesens  im  Bezirk  zu
geben.  Als  später  in  Töln  die  Gewerbeförderungsanstalt ­
  für  die  Rheinprovinz  ebenfalls  derartige
Kurse  (sowohl  über  Kredit-  wie  über  Rohstoffgenossenschaften) ­
  ins  Leben  rief,  konnte  die  Kammer
wegen  der  geringen  Reisekosten  die  Aufwendungen
für  diese  Zwecke  bedeutend  erhöhen.  Ls  nahmen
seitdem  regelmäßig  Handwerker  des  Bezirks  an
diesen  Kursen  teil.  Die  Kammer  unterstützt  die
Teilnehmer  durch  Übernahme  eines  Teiles  der
ihnen  erwachsenden  Kosten  und  das  Unternehmen
selbst  durch  eine  jährliche  Beihülfe  von  500  Mk.
Auch  in  den  Lehrplan  der  von  der  Kammer  selbst
veranstalteten  Lehrkurse  sind  Vorlesungen  über
Genossenschaftswesen  aufgenommen,  an  die  sich
praktische  Übungen  anschließen.  An  diesen  Kursen
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nehmen  hauptsächlich  jüngere  Handwerker  teil,  die
hierdurch  mit  dem  wichtigsten  aus  dem  Genossenschaftswesen ­
  bekannt  gemacht  werden  und  die  große
wirtschaftliche  Bedeutung  der  Genossenschaften
schätzen  lernen.
Um  die  Handwerker  nicht  durch  ihre  Mittellosigkeit ­
  von  der  Genossenschaftsbildung  abzuhalten,
suchte  die  Kammer  neuen  Genossenschaften,  die  nicht
über  genügend  Geldmittel  verfügten,  Beihülfen
für  die  erste  Einrichtung  zu  verschaffen.  Diese  Bestrebungen ­
  waren  von  Erfolg.  Der  Staat  gewährte
verschiedenen  Genossenschaften  auf  unsern  Antrag
Zuschüsse  bis  zu  300  Mk.  zu  den  Kosten  der  ersten
Einrichtung.
Nicht  weniger  günstig  als  derartige  finanzielle
Beihülfen  wirken  größere  Dar  lehn  zu  mäßigem
Zinsfuß  und  unter  tunlichst  milden  Rückzahlungsbedingungen. ­
  Bei  der  Erlangung  von  Darlehn
war  die  Kammer  den  Genossenschaften  ebenfalls
behülflich.
Schließlich  gaben  wir  den  Innungen  den  Rat,
allmählich  einen  Fonds  anzulegen,  der  einer  neu
zu  gründenden  Genossenschaft  mit  auf  den  weg
gegeben  werden  kann  und  der  dann  dieser  die
wirksamste  erste  Unterstützung  bietet.  So  und  durch
die  Einführung  von  Ratenzahlungen  bei  dem  Erwerb ­
  eines  Geschäftsanteils  ist  es  auch  den  minder
bemittelten  Handwerkern  möglich,  sich  bei  gutem
willen  an  einer  genossenschaftlichen  Einrichtung  zu
beteiligen.
Doch  nicht  nur  den  im  Entstehen  begriffenen
Genossenschaften  traten  wir  unterstützend  zur  Seite,
wir  suchten  sie  auch  auf  der  einmal  erreichten  Höhe
zu  erhalten.  Mit  allen  Behörden  und  größeren
Verwaltungen  des  Bezirkes,  die  regelmäßig  größere
Aufträge  in  Kleidungsstücken  für  ihr  Personal  zu
vergeben  pflegen,  haben  wir  uns  in  Verbindung
gesetzt,  um  zu  bewirken,  daß  bei  der  Vergebung  die
Handwerkergenossenschaften  berücksichtigt  würden.
Diese  Bemühungen  sind  zum  Teil  schon  von
Erfolg  gewesen;  manche  Genossenschaften  sind  vor
allem  mit  Gemeindearbeiten  und  Lieferungen  bedacht ­
  worden.
Einen  weiteren  Ausbau  des  Genossenschaftswesens ­
  haben  wir  dadurch  anzustreben  gesucht,  daß
wir  die  Genossenschaften  derselben  Berufszweige
zur  Verbandsbildung  ermunterten.  Durch
solche  Genossenschaftsoerbände  werden  die  einzelnen
            
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