glieder die Verpflegsgebühr der allgemeinen Gebühren-
klasse — eine solche muß in jeder öffentlichen Kranken-
anstalt bestehen — nicht im vollen Ausmaße zu entrichten.
Uneinbringliche Verpflegsgebühren werden vom Lande,
in bestimmten Fällen vom: Bunde getragen. Reichen die
Einnahmen zur Erhaltung und zum Betriebe der Anstalt
nicht aus, so ist der Abgang zu % vom Beitragsbezirk
der Anstalt und zu je % vom Lande (Krankenanstalten-
sprengel) und vom Bunde zu tragen. Die gleiche Auf-
teilungsart gilt für die Kosten der Errichtung, Umgestal-
tung oder Erweiterung, wobei jedoch von diesen Kosten
die für diesen Zweck bestimmten Widmungen, Stiftungen
und freiwilligen Beiträge abzurechnen sind. Durch eine
besondere Verordnung vom 17. November 1924, BGBl.
Nr. 413, wurde die Einhebung von Zuschlägen zugun-
sten des Wiener Krankenanstaltenfonds geregelt.
INFEKTIONSKRANKHEITEN
Von Ministerialrat Marius Kaiser.
Der unglückliche Ausgang des Krieges brachte die am
12, November 1918 neugeschaffene Republik Deutsch-
Österreich in die äußerst schwierige Lage, auf dem Ge-
biete der Seuchenbekämpfung angesichts der über-
stürzten Demobilisierung unverzüglich Maßnahmen zu
treffen, um die Einschleppung übertragbarer
Krankheiten durch Heimkehrer von den ver-
schiedenen Kriegsschauplätzen nach Möglichkeit hintan-
zuhalten. Vor allem mußten Vorkehrungen zur Unter-
bringung kranker, krankheitsverdächtiger und ansteckungs-
verdächtiger Personen getroffen werden, weshalb in den
verschiedenen, für diesen Zweck geeigneten Örten
Sanitätsmaterial (auch fliegende Laboratorien) bereit-
gestellt wurde. .
Eine besondere Gefahr erwartete man von den Heim-
kehrern vom südöstlichen Kriegsschauplatze, weil die
Möglichkeit der Einschleppung von Flec&typhus von
dorther besonders groß war. Die Abwehr bestand in
einer peinlichen Entlausung dieser Heimkehrer, {für
welche die Anlagen aus den früheren Flüchtlings- und
Kriegsgefangenenlagern verwendet werden konnten.
Glücklicherweise haben sich die Befürchtungen als un-
begründet erwiesen. Die getroffenen Maßnahmen haben
vollkommen genügt, um die Krankheit binnen kurzer
Zeit auzurotten.
Ebenso bei Malaria, deren Einschleppung ehenfalls im
Bereich der Möglichkeit lag. Ein eigener Malariazentral-
kataster wurde errichtet, welcher eine Uebersicht über die
Zahl und Verteilung der Malariker im Lande ermöglichen
Sollte. Die Grundlage dafür bildete die damals ein-
geführte Anzeigenpflicht für die Malaria.
Am schwersten hat in der ersten Nachkriegszeit die
Grippe gewütet. Im Herbst I9I8 trat sie bereits in den
Schützengrähben der Südwestfront auf und dezimierte
die Reihen der Krieger. Wie ein schweres Unwetter
brauste auch dieser Sturm über das unglückliche Land,
Männer und Frauen im besten und kräftigsten
Alter unbarmherzig dahinraffend. Dieser Katastrophe
stand die Sanitätsverwaltung, namentlich in den Städten,
machtlos gegenüber, denn der tausendfältige Kontakt
des Stadtmenschen mit seinen Nächsten ließ jeden Ver-
Such zur Abwehr einer Krankheit von so außergewöhn-
licher Ansteckungsgefährlichkeit als vollkommen aus-
Sichtslos erscheinen. Für Wien wurde die Anzeigepflicht
eingeführt, um wenigstens einen annähernden Ueber-
blick über die Ausbreitung der Seuche zu erlangen. Die
Spitäler improvisierten nach Möglichkeit. freie Betten
und stellten Wartepersonen bereit, ohne daß auf den
Gang der Seuche auch nur der geringste Einfluß hätte
ausgeübt werden können.
Besonders wichtig war in den Jahren I92I bis 1925 die
Verhütung der Einschleppung von Blattern aus der
Schweiz. Da dort Verwechslungen mit den Schafblattern
vorgekommen waren, wurde vorläufig in den zunächst
sedrohten Bundesländern Vorarlberg, Tirol und Salz-
burg und später für ganz Oesterreich die Anzeigepflicht
für diese Krankheit eingeführt und die Aufmerksamkeit
ler Amtsärzte darauf gelenkt. Tatsächlich gelang es,
zinen Einbruch der Krankheit von St. Gallen in der
Schweiz aus abzuwehren und die Seuche, die in Vor-
arlberg 17 Fälle betroffen hatte, mit Erfolg abzuriegeln.
Auch die Hundswut eıforderte erhöhte Aufmerk-
samkeit, die zu KErlassung von besonderen Richtlinien
zur Verhütung und Bekämpfung dieser Krankheit für
die östlich gelegenen Bundesländer führte.
Besondere Maßnahmen erheischt auch das molearische
Auftreten des Trachomsim Burgenlande. Fünf spezia-
istisch geschulte Aerzte wurden für das Burgenland
‚estellt und durch diese alle Trachomkranken, besonders
lie Schulkinder, unentgeltlich behandelt. Dadurch ist
an ganz bedeutender Rückgang in der Zahl der frischen
"älle zu verzeichnen und gegenwärtig kommen nur
nehr in einzelnen Bezirken frische infektionsfähige Fälle
‚or, so daß mit einer Ausrottung dieser Krankheit in
ıbsehbarer Zeit gerechnet werden kann.
Eine wesentliche Maßnahme im Zuge der Seuchen-
»ekämpfung war die KErrichtung eines Auswanderer-
ı1eims in Wien, der Durchfuhrzentrale Oesterreichs
jür Auswandererverkehr, das über Anregung des
3Zundesministeriums für soziale Verwaltung geschaffen
wurde und in welchem den Auswanderern hygienische
Unterkunft und Verpflegung um ein geringes Geld
zewährt wird.
Im Juli 1926 nahm Oesterreich an der bereits erwähnten
Internationalen Sanitätskonferenz in Paris
teil, welche die Maßnahmen für den Internationalen
Verkehr gegenüber den fünf Krankheiten Pest, Cholera,
Gelbes Fieber, Blattern und Flecfieber regelte. Die ab-
geschlossene Konvention, welche für ein Land des
Fremdenverkehrs von größter Bedeutung ist, wird dem-
nächst auch in Oesterreich ratifiziert werden.
Noch ist der Ausbreitung übertragbarer Krankheiten
auf dem Wege der Lebensmittel zu gedenken. Haupt-
sächlich sind es der Typhus und Paratyphus, die