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IV. Staatliche und private Organisation.
ins Feld führt, obwohl man auch der Hebung des Selbstgefühls
durch diese eine ethische Seite abgewinnen
kann. Vor allem aber ist es die Auswirkung der Persönlichkeit
des Mannes, die vom Besitz unzertrennlich
ist, gerade wenn er nicht nur ein egoistischer, fauler,
zynischer Weiser, sondern ein nützliches „Mitglied der
Gesellschaft" sein will und sein soll.
Das ethische Recht der Familie auf Eigentum
braucht nicht besonders erwiesen zu werden, sobald man
an die Stelle der falschen Staatsthevrie, die ihn atomistisch
aus Einzelpersonen zusammensetzt, die richtige
gesetzt hat, die ihn aus Familien bestehen läßt. Diese
muß allerdings bei jeder Gelegenheit betont und eingeschärft
werden; alle kommunistischen Phantastereien
gehen von der atomistischen Theorie aus und verkennen
die absolute Bedeutung der Familie für den Kulturstaat.
Ja es ist eine Zukunftsforderung an eine Fortbildung
des Rechtes, dieser überragenden Bedeutung
beim Wahlrecht, Stenerpflicht, Kriegsentschädigung
usw. noch weit mehr Rechnung zu tragen als dies bisher
geschehen ist. Eltern sind auch an der Zukunft
des Staates in ganz anderer Weise interessiert und in
weit höherem Grade, als etwa ein Junggeselle. Dieser
mag allerhand gute Wünsche für die spätere Generation
haben, Eltern haben diese unmittelbar vor Augen,
erziehen sie und sorgen für sie und die Gemeinschaft,
wenn sie z. B. Gesetze beschließen, die erst der nächsten
Generation voll zugute kommen können. Eine Familie
mit Kindern sind Staatsbürger erster Klasse, die Kinderlosen
und Unverheirateten nur zweiter und das müßte
in Verordnungen und Gesetzen weit mehr zum Ausdruck
kommen.