Full text: Organisation

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IV. Staatliche und private Organisation.' 
besonderem Zweck; die A.-G., die sie besitzt, aber nicht. 
Auf die Bedeutung der Persönlichkeit als ethischer 
Legitimation können sie sich auch nicht berufen, denn 
diese geht darin unter und kann sich nicht darin aus 
wirken, ausgenommen die paar Direktoren, die die 
Sache machen. Diese Bildungen sind einfach Kumu 
lationen von Egoismen und hier zeigt es sich deutlich, 
daß durchaus nicht jede Gemeinschaft ein ethisches 
Vorrecht vor der Einzelperson hat; der tüchtige Ein 
zelne kann viel „sozialer" sein und wirken, als die 
wesenhaft egoistische Aktiengesellschaft. Dadurch daß 
sich mehrere zusammentun, ist noch nichts geschaffen, 
was an Wert und Geltung über den Teilen stände 
und diese Vereinigungen tragen den Charakter des 
Mechanischen und nicht des Organisch-Verbundenen. 
Damit ist nicht gesagt, daß sie nicht praktisch nützlich 
seien oder daß man diese Form aufgeben solle, wohl 
aber, daß sie ein ethisches Recht nicht an sich oder aus 
eigenem beanspruchen können. 
Daß dem Staat als der Organisation des Volks 
ganzen ein ethischer Anspruch auf Eigentum zusteht, 
braucht nicht bewiesen, in unserer Zeit eher das Recht 
der Einzelnen und der Familie ihm gegenüber betont 
zu werden. Wenn er in dieses, sowie das irgendwelcher 
Korporationen oder Verbände eingreift, so steht ihm 
dafür von seiner Macht oder dem Zwang der Not ab 
gesehen, vor allem das Recht zur Seite, daß sich aus 
seiner Mitwirkung bei der Kapitalsbildung ergibt. 
Dabei ist er, wie vorhin erörtert, von vornherein gleich 
sam ein stiller Teilhaber, da er zu ihrer Entfaltung 
völlig unentbehrlich ist. Grundsätzlich wird man ihn, 
dabei mehr an Eingriffen zugestehen, als gegenüber
	        
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