II. Akratie und Ariftagie.
historische Gesetz der Läuterung und Veredlung durch
die Opposition, bezw. die Nötigung zu geistiger Ver
teidigung, wie es z. B. die Veredlung der katholischen
Kirche durch die Reformation schlagend zeigt. Im Ge
gensatz bekonnnt es weder Päpsten noch Fürsten (Na
poleon I.), wenn sie schrankenlos herrschen oder doch
es zu können glauben; der Tyrann und Autokrat galt
schon dem Altertum als schlechter Herrscher. Es soll
auch keine absolute Weltmacht im vollsten Wortsinn
geben; auch keine geistige Tyrannei, keine alles über
ragende Partei, noch absolute Vorherrschaft eines
Standes.
Das Streben nach schrankenloser Gewalt über
andere Menschen ist eben im tiefsten Grunde unsitt
lich; und auch die Mittel sind es, durch die eine solche
allein zu ereichen ist. Ein ethisch gerichteter Wille be
gehrt niemals absolute Macht und es gibt auch keine
„guten" Mittel und Wege, zu diesem Ziele zu gelan
gen. Normativ, wie praktisch und psychologisch be
trachtet ist ein solcher Wille zu uneingeschränktem Unter
drücken fremden Willens unberechtigt und zu verwer
fen; er widerspricht den Prinzipien menschlicher Willens
freiheit, Individualität und persönlichen Wertes. So
läßt sich eine ganze Reihe von Gedankengängen in dem
Begriffe Akratie zusammenfassen, und das zeigt den
Wert eines Begriffes, ob er eine genügende Zahl
wertvoller Urteile in einem Worte auszudrücken vermag.
Gehen wir von der schärfsten Begriffsbildung des
Kratein zu der nächstmilderen des Archein über, so
kommen wir aus dem Gebiet des ethisch Unberechtig
ten in das des Berechtigten und tatsächlich Verwirk
lichten. Faßt man darunter das Herrschen als Regie