Full text: Organisation

II. Akratie und Aristsgie. 
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rat, so ergibt sich ungezwungen die mehr praktische 
Seite dieses Begriffes als Regierungsform. Dabei 
kommt dann auch der rechtsphilosophische Begriff der 
Staatsgewalt und ihres Trägers zu seiner teilweisen 
Realität, wenn man ihn auf die „oberste" einschränkt 
oder bestimmte Machtfunktionen (Entscheidung über 
Krieg und Frieden, Heereskommando, Anstellung der 
Beamten usw.) damit verknüpft. 
Dann hat es in Wirklichkeit aber immer nur zwei 
Formen gegeben, und nicht drei: Monarchie und Oli 
garchie. Entweder der Bau des Staates gipfelt in einem 
Einzelnen, oder in einer kleinen Gruppe von Einzel 
nen; etwas anderes ist ja auch theoretisch unmöglich. 
Es ist denkbar, daß alle Machtfunktionen, auch z. B. 
die oben erwähnten in einer Monarchie dem Monar 
chen reservierten, von einer kleinen Versammlung, 
einem Ministerkollegium oder einem sonstigen „hohen 
Rat" ausgeübt werden und das Resultat auch da durch 
eine Abstinrmung gewonnen wird — aber sobald die 
Zahl der Beratenden größer ist, als etwa ein Dutzend, 
werden sie die wirkliche Entscheidung einem Ausschuß 
anvertrauen müssen, damit sich ein fester Wille ergibt. 
Republik und Oligarchie ist nicht dasselbe; die äußere 
Staatsform deckt sich nicht mit der innern wirklichen 
Machtpotenz, von der hier allein die Rede ist. In einer 
Monarchie kann der Monarch nur repräsentieren, in 
einer Republik ein einzelner überragender Einfluß ge 
winnen. So bekommt der Begriff Monarchie eine 
Doppelbedeutung; äußerlich gefaßt als Fürstenherr 
schaft, innerlich als Herrschaft eines Einzelnen, mag die 
Form sein, welche sie will. Frankreich war eine Oligar 
chie unter dem Direktorium, aber schon nicht mehr,
	        
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