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IV, Staatliche und private Organisation.
man etwa die Frage so stellt: was darf denn überhaupt
verstaatlicht werden und was nicht, so sind damit nur
gewisse Grenzen gewonnen und noch nicht gesagt, daß
es sich empfiehlt, alles gestattete in unserem Volk, jetzt
gleich, ohne Übergang der Privatwirtschaft zu entziehen.
Aber eine theoretische Feststellung und Einschränkung
scheint mir wertvoll, wie immer auch die
Verhältnisse sich in der nächsten Zeit praktisch entwickeln
werden.
Zu diesem Zweck möchte ich das Bild des Organismus,
das wir in dieser ganzen Studie festgehalten
haben, nun zuletzt noch von der psychologischen
Seite erfassen und ausnutzen, nicht nur von der physiologischen,
an die seit Menenius Agrippa die meisten
denken, die von organischer Staatsauffassung reden.
Um einen beseelten oder vergeistigten Organismus
aber handelt es sich doch allemal, wenn wir den Staat,
diese Organisation beseelter Individuen, damit vergleichen
und so muß sich auch ein passender Vergleichspunkt
gewinnen lassen, wenn wir unsere psycho-physische
Einzelorganisation nunmehr ganz von innen heraus,
von den psychischen Vorgängen aus, beleuchten. Dazu
müssen wir diese ganz kurz zuerst so darstellen, wie sie
uns die neuere Psychologie zeigt.
Jedem bekannt ist eine einfache vollbewußte Willenshandlung.
Wir erfassen mit Aufmerksamkeit ein
Ziel, fassen einen Entschluß und mit Überlegung alles
zur Tat Erforderlichen führen wir ihn aus und erleben
dabei den vollen Eindruck unserer wollenden Persönlichkeit.
Allein das Leben besteht durchaus nicht aus
einer Aneinanderreihung derartiger vollkommener Wil-