Full text : Organisation

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IV,  Staatliche  und  private  Organisation.

man  etwa  die  Frage  so  stellt:  was  darf  denn  überhaupt
verstaatlicht  werden  und  was  nicht,  so  sind  damit  nur
gewisse  Grenzen  gewonnen  und  noch  nicht  gesagt,  daß
es  sich  empfiehlt,  alles  gestattete  in  unserem  Volk,  jetzt
gleich,  ohne  Übergang  der  Privatwirtschaft  zu  entziehen. ­
  Aber  eine  theoretische  Feststellung  und  Einschränkung ­
  scheint  mir  wertvoll,  wie  immer  auch  die
Verhältnisse  sich  in  der  nächsten  Zeit  praktisch  entwickeln ­
  werden.
Zu  diesem  Zweck  möchte  ich  das  Bild  des  Organismus, ­
  das  wir  in  dieser  ganzen  Studie  festgehalten
haben,  nun  zuletzt  noch  von  der  psychologischen
Seite  erfassen  und  ausnutzen,  nicht  nur  von  der  physiologischen, ­
  an  die  seit  Menenius  Agrippa  die  meisten
denken,  die  von  organischer  Staatsauffassung  reden.
Um  einen  beseelten  oder  vergeistigten  Organismus
aber  handelt  es  sich  doch  allemal,  wenn  wir  den  Staat,
diese  Organisation  beseelter  Individuen,  damit  vergleichen ­
  und  so  muß  sich  auch  ein  passender  Vergleichspunkt ­
  gewinnen  lassen,  wenn  wir  unsere  psycho-physische
Einzelorganisation  nunmehr  ganz  von  innen  heraus,
von  den  psychischen  Vorgängen  aus,  beleuchten.  Dazu
müssen  wir  diese  ganz  kurz  zuerst  so  darstellen,  wie  sie
uns  die  neuere  Psychologie  zeigt.
Jedem  bekannt  ist  eine  einfache  vollbewußte  Willenshandlung. ­
  Wir  erfassen  mit  Aufmerksamkeit  ein
Ziel,  fassen  einen  Entschluß  und  mit  Überlegung  alles
zur  Tat  Erforderlichen  führen  wir  ihn  aus  und  erleben
dabei  den  vollen  Eindruck  unserer  wollenden  Persönlichkeit. ­
  Allein  das  Leben  besteht  durchaus  nicht  aus
einer  Aneinanderreihung  derartiger  vollkommener  Wil-
            
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