Full text : Organisation

IV.  Staatliche  und  private  Organisation.

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keinen  vernünftigen  Grund  dagegen;  allein  sowie  besondere ­
  individuelle  Leistungen  nötig  sind,  würde  das
Prinzip  unbedingt  dagegen  sprechen.  So  kann  man  sich
Gemeindebäcker  vorstellen,  wie  es  schon  heute  Regimentsbäcker ­
  gibt,  nicht  aber  Konditoren,  die  ihre  besonderen ­
  Rezepte  haben  und  verschiedenen  Geschmack
verschieden  befriedigen;  so  wohl  Gemeindemetzger,
aber  nicht  den  „Feinkosthändler"  oder  Speisewirt  als
Beamten  usf.  Es  kann  durchaus  nicht  meine  Absicht
sein,  die  Fülle  solcher  Beispiele  weiter  zu  verfolgen,
die  sehr  leicht  zu  beurteilen  sind,  sobald  man  den
Satz  festhält,  daß  sich  zur  Verstaatlichung  nur  eignet,
was  schon  großenteils  mechanisiert  ist  und  der  Jndividualwillen
  bezw.  der  privaten  Initiative  nicht  mehr
bedarf.
Mit  dem  Grundsatz  aber,  daß  es  im  Staate  gut  und
richtig  sei,  daß  anfänglich  private  Organisationen  mit
der  Zeit  sich  in  staatliche  (gemeindliche  usw.)  verwandeln,
stößt  man  theoretisch  auf  eine  Schwierigkeit,  die  im
Begriff  des  Eigentums  liegt.  An  dieser  kann  man
nicht  vorübergehen  und  eine  Theorie  der  Organisation
muß  sie  zu  überwinden  suchen,  will  sie  nicht  oberflächlich ­
  bleiben.  Zudem  sind  unsere  Ideen  über  das  Eigentum ­
  sicher  schon  in  einer  Umwandlung  begriffen,  die
nur  manchem  noch  nicht  bewußt  geworden  ist.  Das
konnte  man  im  Kriege  sehen,  wo  die  sozialen  Maßnahmen ­
  z.  B.  bei  den  Lebensmitteln  zwar  mancherlei
praktischem  Widerspruch  begegneten,  aber  nicht  dem
prinzipiellen,  der  doch  nach  der  üblichen  Idee  der  völligen
Unverletzlichkeit  des  Eigentums  zu  erwarten  gewesen
wäre.  Denn  tatsächlich  waren  hier  oft  Rechte  geradezu
in  Pflichten  verwandelt;  der  Eigentümer  von  Meh,
            
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