Full text : Organisation

IV.  Staatliche  und  private  Organisation.  98'
und  dazu  ein  immer  steigendes  Hervortreten  des  Privateigentums ­
  in  Zusammenhang  mit  dem  Ackerbau.  Den
Begriff  der  „Arbeit"  als  eigentumschaffende  Macht
muß  man  bei  beiden  Formen  anwenden;  denn  auch  die
Organisation  erwirbt  ihr  Recht  durch  Leistungen,  nicht
schon  lediglich  durch  ihr  einfaches  Vorhandensein.  Und
zur  Organisation  gehört  der  Organisator  notwendig
mit  dazu;  sie  faßt  verschiedene  Leistungen,  geistige  und
körperliche,  größere  und  kleinere  Energie,  zusammen
und  der  Einzelne  geht  darin  nicht  unter,  sondern  hat
seine  bestimmte  Rolle.  Also  ist  es  verkehrt,  aus  primitiven ­
  Verhältnissen  das  Recht  des  Arbeiters  auf  den
sogen,  vollen  Arbeitsertrag  ableiten  zu  wollen;  auch
der  Organisator  hat  Ansprüche  und  der  Unternehmer,
Leiter,  Führer  ist  nur  die  moderne  Ausbildung  der  von
Anfang  an  zu  jeder  Organisation  erforderlichen  leitenden ­
  Intelligenz.  Selbst  bei  gemeinsamen  Jagd-  und
Fischzügen  von  Eskimos  bedurfte  es  einer  Persönlichkeit,
die  angibt  wohin  man  fahren  soll  und  wie  man  die  vorhandenen ­
  Kräfte  verteilen  soll;  und  sie  bekam  einen
größeren  Anteil  an  der  Beute.
Sehr  bald  muß  man  erkannt  haben,  daß  das  Einzelvermögen ­
  nur  dann  wertvoll  und  mit  Kraft  durchführbar ­
  ist,  wenn  es  veräußert  und  vererbt  werden  darf.
Hat  das  erste  als  Grundlage  des  Handels,  zunächst  des
Tauschhandels,  vorwiegend  praktische  Bedeutung,  so
führt  das  zweite,  die  Erbschaft,  zu  einer  neuen  ideellen
Einschränkung  des  Privateigentums.  Wird  es  vererbt
und  soll  es  vererbt  werden,  so  gehört  es  strenggenommen ­
  der  Familie  und  diese,  nicht  der  Einzelne,  ist  die
Grundlage,  gleichsam  die  Zelle  des  Staates.  Dann  ist
der  Einzelne  mehr  Besitzer  als  Eigentümer;  Besitz
            
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