Full text : Organisation

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IV.  Staatliche  und  private  Organisation.

Die  näheren  Belege  für  diese  Sätze  finden  sich  in  dem
angegebenen  rechtsphilosophischen  Werke.
Daraus  folgt  nun  ein  für  uns  sehr  wichtiger  Satz:
die  Organisation  ist  die  Quelle  des  Eigentums.
Denn  es  ist  nur  ein  anderer  Ausdruck  für  das  Obige,
wenn  man  sagt:  die  primitiven  Organisationen  von
Fischern  und  Jägern  und  Ackerbauern  waren  das
Rechtssubjekt.  Eine  zu  bestimmten  Zwecken  gebildete
Gruppe  ist  aber  der  Embryo  einer  Organisation  und
der  passende  Vergleichspunkt  mit  den  höchsten  Organisationen ­
  ist  der  Zweckgedanke:  nicht  irgendwelche  phantastische ­
  Theorie,  sondern  der  „Gebrauchszweck"  entschied ­
  über  die  beiden  Arten  von  Eigentum.  Die  Entstehung ­
  der  zweiten,  des  Privateigentums  (mit  dem
Zwischenglied  der  Familie)  aus  dem  gemeinsamen
wird  man  sich  zeitlich  sehr  nahe  an  die  erste  Form  herangerückt, ­
  beide  also  als  fast  gleichzeitig  zu  denken  haben.
Denn  es  muß  sich  sehr  bald  herausgestellt  haben,  daß
Vieles  (persönliche  Werkzeuge  und  Waffen,  Gebrauchsgegenstände ­
  usf.)  besser  von  den  Einzelnen  als  eigen
behütet  und  gepflegt  wird,  als  von  Allen,  woran  sich
der  Erwerb  eines  Eigentumsrechtes  durch  Arbeit
(bes.  beim  Ackerbau)  ungezwungen  anschließt.  Ganz
genaues  historisches  Nacheinander  kann  hier  die  Anthropologie ­
  nicht  liefern;  genug  wenn  sie  lehrt,  daß  von
einem  sentimentalen  oder  theoretischen  Kommunismus
nie  die  Rede  war,  der  durchaus  Sache  später  rationalistischer
  Konstruktion  ist,  sondern  der  Zweck  entschied,
wem  das  Eigentum  zuerkannt  wurde,  der  Organisation ­
  oder  den  Einzelnen.
In  jedem  Kulturland  wird  man  jedenfalls  Organisation ­
  und  Einzelleistung  schon  nebeneinander  finden
            
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