Full text: Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

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Verlangen einer Reform, bis eine solche schließlich im Jahre 
1899 zustande kam. 
Aufgabe der vorliegenden Arbeit soll es sein, den deutschen 
Postzeitungsgebührentarif nach seiner Entwickelun, seiner 
volkswirtschaftlichen und seiner finanziellen Bedeutung zu 
betrachten und zur Bildung eines Urteils über die Zweck 
mäßigkeit des heutigen Tarifs zu gelangen. Mit Rücksicht 
auf die Verschiedenheiten, die jeweils in den einzelnen deutschen 
Postverwaltungen beim Postzeitungswesen obgewaltet haben, 
erscheint es angebracht, die Untersuchung auf die Hervorhebung 
des Typischen aus den Tarifen in Preußen, im Deutsch- 
Oesterreichischen Postverein, im Norddeutschen Bund und im 
Deutschen Reiche zu beschränkend) 
I. Darstellung der Veilungsgebührentarrfe. 
8 1. Das Entgelt in den drei Entwickelungsstufen 
des Postzeitungswesens. 
Die Zeitungen stellen eine Ware dar, die entstanden ist 
aus dem Verlangen der Menschen nach Befriedigung des 
Bedürfnisses, Nachrichten zu erhalten. Schon frühzeitig wurden, 
wie erwähnt, Zeitungen gewerbsmäßig hergestellt^) und an 
einen Kundenkreis geliefert, der dafür ein Entgelt in Gestalt 
y Das Bestellgeld, d. h. das Entgelt für das Abtragen der 
Zeitungen durch die Briefträger, ist durch besondere Tarife geregelt 
worden. Es ist bei einer Untersuchung über den Postzeitungsgebührentarif 
nicht mit zu behandeln, da dieser Tarif sich nur ans das Entgelt für 
den Postzeilungsvertricb bezieht. 
Die deutsche Gebühr für Zeitungen nach dem Auslande wird z. F. 
nach denselben Grundsätzen wie im inneren Verkehr berechnet. Beim 
Verkehr zwischen nicht angrenzenden Ländern treten die den Durchgangs 
verwaltungen zu zahlenden Transitkosten hinzu (vgl. „Uebereinkommen, 
betr. den Postbezug von Zeitungen und Zeitschriften, v. 26. Mai 1906", 
Art. 6 u. „Weltpostvertrag v. 26. Mai 1806", Art. 4 im R. G. Bl. 1907 
S. 710 ff. u. S. 593 ff.). 
2) Stieler S. 88: „Zm übrigen ist bckant, daß der Zeitungs- 
Verfasser, Verkäufer und Drucker Zweck ist, etwas daran zn gewinnen, 
und ihre Narung davon zuhaben".
	        
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