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Von Bezahlung gewährte. Soweit der Bezug von Zeitungen
durch die Post in Betracht kommt, ist dieses Entgelt entsprechend
den drei Entwickelungsstufen des Postzeitungswesens jeweils
anders geartet gewesen.
a) Das Entgelt beim Zeitungsverlag und
Zeitungsvertrieb der Postmeister.
In der durch den Kurfürsten vom Mainz ausgefertigten
Bestallungsurkunde des Postmeisters von den Birghden in
Frankfurt vom 4. November 1615 1 ) heißt es, daß Birghden
u. a. jährlich 40 Fl. für das wöchentliche Einsenden der von
ihm veröffentlichten Zeitungen an den Kurfürsten erhalten solle
„gleich vorigen Postmeistern". Der Graf von Nassau und die
geistlichen Fürsten von Cöln und Speyer zahlten an Birghden
für die Beförderung ihrer Briefe lind für die Uebermittelung
mehrerer Exemplare seiner Zeitung jährlich je 30 Taler. 2 )
Ein Dekret des Kurfürsten Anselm Casimir von Mainz vom
9. April 1643 ordnete an, daß der Postmeister Häßwinkel
in Frankfurt „die Zeitung wöchentlich zu Jhro Churfürstl.
Gnad. Cantzley, wie bis dato Herkommen, überschicken solle", 3 )
und daß dafür und für die Besorgung des Postdienstes jährlich
200 Fl., „von einem Qvartal zum andern jedesmahl funffzig
Gulden" zu entrichten seien?) Im Jahre 1641 wurde der
Rat der Stadt Mühlhausen in Thüringen vom Postmeister
Breitenbach in Erfurt wegen Bezahlung der ein Jahr hindurch
gelieferten Erfurter Avisen gemahnt. Aus dem Mahnschreiben
geht hervor, daß „vor zwey getruckte Exemplar, undt das
Jedesmahl mitgesandte geschriebene, Accordirter maßen, zehen
Reichsthaler zu bezahlen gewesen" sind?)
Wie sich aus diesen Beispielen ergibt, bestand das Entgelt
der Postmeister für die Herstellung und den Vertrieb ihrer
1) Opel S. 39 f.; Faulhabcr S. 31; Quetsch II S. 182.
2) Opel S. 40; Faulhaber S. 31.
3) von Beiist II S. 630 f.; Faulhaber S. 66 u. 75.
4 ) Archiv 1895 S. 629; Quetsch I S. 48.