Full text : Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

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die  in  Folge  des  geringen  Umfangs  der  Lastenbewegung  kostspielig ­
  war.  Die  Gewichtsunterschiede  hätten  nur  in  summarischer ­
  Weise,  etwa  lediglich  nach  der  Zahl  der  losen  oder
zusammenhängenden  Bogenblätter  berücksichtigt  werden  dürfen,
wenn  der  Zeitungsvertrieb  nicht  mit  der  Zeit  unverhältnismäßig ­
  erschwert  werden  sollte.  Anstatt  dessen  machte  der
Tarif  Unterschiede  zwischen  ganzen,  halben  und  viertel  Bogen,
zwischen  Hauptblättern  und  Beilagen  sowie  zwischen  inländischen
und  ausländischen  Zeitungen.  Diese  Methode  war  roh  und
umständlich,  der  Staatssekretär  Stephan  hat  sie  später  einmal
als  „Zollstocksystem"  bezeichnet?)
Für  die  praktische  Anwendung  des  Tarifs  ergaben  sich
zunächst  schon  dadurch  Schwierigkeiten,  das;  er  nicht  klar  war.
Es  stand  nicht  für  jedermann  ohne  weiteres  einwandfrei  fest,
was  er  unter  einem  Bogen  zu  verstehen  hatte.  Eine  Erläuterung
enthielten  weder  die  Vorschriften  des  Regulativs  noch  der  dazu
erlassenen  Ausführungsbestimmungen.  Leidlich  unschwer  anwenden ­
  lies;  sich  der  Tarif  noch,  so  lange  im  Zeitungswesen
keine  kompilierten  Verhältnisse  obwalteten,  d.  h.  so  lange
wenige  Zeitungen  erschienen  und  diese  in  der  Mehrzahl  ein
gleiches  Format  und  wenig  Beilagen  hatten.  Als  die  Zahl
der  Zeitungen,  ihr  Format  und  ihr  Umfang  zunahmen,  wurde
die  Gebührenberechnung  schwieriger,  es  machte  sich  bei  dem
Tarif  ein  zweiter  Uebelstand,  der  Mangel  an  Einfachheit
bemerkbar.  Hierzu  kam,  daß  sich  für  neu  erscheinende  Zeitungen
die  Bogenzahl  für  ein  Jahr  von  vornherein  nicht  genau
bestimmen  ließ  Für  die  Gebührenbcrechnnng  konnte  zunächst
nur  die  meist  auf  Schätzungen  beruhende  Angabe  der  Verleger
über  die  Bogenzahl  in  Betracht  gezogen  werden.  Schließlich
war  es  unvermeidlich,  daß  während  der  Bezugszeiten  Aenderungen ­
  in  dem  Umfange  der  Zeitungen  eintraten.  Hierüber
fortlaufend  genaue  Kontrolle  auszuüben,  wäre  für  die  Post
äußerst  schwierig  gewesen.  Ans  diesem  Grunde  mußte  es
dabei  bewenden,  längere  Zeit  hindurch  die  einmal  als  Bemessungsgrnndlage
  für  die  Zeitnngsgebühr  angenommene
i)  Stenogr.  Ber.  1892/93  Bd.  II  S.  1415.
            
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