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Buchhaltung und Recht.
Im Interesse wirtschaftlicher Klarheit in den Büchern ist
zu fordern: 1. eine deutliche, jedermann verständliche Benennung
der Konten; 2. die Vermeidung von „gemischten“ Konten im
weiteren Sinne, z. B. die Vermengung von Aktiva und Schulden
auf einem Konto (vgl. S. 46, 63). Bestanderfolgs-Konten sollen
durch Abtrennung der Erfolgsverrechnung von der Bestands
rechnung „gereinigt“ werden: Debitoren-Konto — Debitoren-
Abschreibungs-Konto; Anlage-(Bestands-)Konten — Anlage-
Abschreibungs-Konto (S. 113); Grundstücks-Konto — Grund
stücks-Ertrags-Konto usf. Einige „gemischte“ Konten sind
unvermeidlich (S. 77, Umsatzerfolgs-Konten); das Zinsen-, Pro
visions-Konto und andere Ertrags-Konten sind insofern gemischt,
als auf ihnen gewohnheitsmäßig Gewinne und Verluste verrechnet
werden, obgleich auch das Zinsen-Konto beispielsweise durch
Zerlegung in ein Zinseneinnahmen- und ein Zinsenausgaben-
Konto „reines“ Erfolgs-Konto in vorgedaohtem Sinne werden
kann; das S. 40 gezeigte Gruppen-Konto mildert die Nachteile
der Vermengung.
Unzulässig sind u. a. folgende buchtechnische Vermischun
gen: Darlehnsforderungen, Kaufpreisforderungen und Beteili
gungen an Tochtergesellschaften; Darlehns- und Kaufpreis
forderungen im allgemeinen und im Falle eines und desselben
Schuldners im besondern (Trennung der Konten im Hilfsbuch);
Wertpapiere im börsentechnischen Sinne und Hypothekenforde
rungen (Briefhypothek); aktive und passive, d. h. gegebene
und empfangene Hypothekendarlehen; feste Darlehnsschulden
und Warenschulden oder diese und Bankschulden auf einem
Kontokorrent-Konto; empfangene Barkautionen und Waren
kreditoren; Waren auf eigenem Lager und solche auf fremdem
Lager. Rückständige Einzahlungen auf Beteiligungen, z. B. auf
das Stammkapital, müssen auch auf den Konten getrennt wer
den (Buchungen: G. m. b. H.-Beteiligungs-Konto 100 000, an
Kasse (oder Bank) 70 000; an Resteinzahlungs-Konto 30 000),
Die besondere Sicherheitsleistung für Geschäftsschulden soll so
weit und so klar wie möglich zum Ausdruck kommen; z. B. ein
durch Effektenpfand gesichertes Darlehn durch Verrechnung auf
einem Elfektenlombard-Konto, Konto pfandgesicherter Forde
rungen u. dgl