Full text : Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

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Kautionen.

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4.  Fall:  Verbuchung  der  Kautionen:
Zu  unterscheiden  sind:
a)  eigene  (aktive),  vom  Unternehmer  gestellte  Kautionen,
h)  fremde  (passive).,  „  „  empfangene  Kautionen,
und  zwar  können  die  Sicherheiten  x )
1.  in  Bargeld  oder
2.  in  Wertpapieren,
3.  durch  Versicherung  oder
4.  durch  a)  eigene  Wechsel  oder  ß)  durch  Bankakzepte  geleistet ­
  werden  (Depot-,  Sicherheitswechsel).
a)  Eigene  Kautionen:
1.  Barkautionen,  d.  s.  zinslose  Depositen,  müssen  bei
Hinterlegung  dem  Kautions-Konto  oder  einem  Kautionsdebi
toren-Konto  belastet,  bei  der  Rückgabe  diesem  Konto  gutgeschrieben
  werden.
2.  Die  Sicherstellung  in  Wertpapieren  kann,  was  unnötig
ist,  auf  einem  Kautions-Konto  verrechnet  werden:  Bei  der  Hingabe ­
  Kautionseffekten  an  Kautions-Konto  mit  dem  Nennwerte
der  Kaution,  bei  der  Rücklieferung  umgekehrt.  Verluste  durch
etwaige  Inanspruchnahme  aus  der  Sicherheitsleistung  werden
am  besten  auf  ein  Sonder-Konto  übertragen  und  mit  einem
Konto  des  eigenen  Kapitals  (Kapital-Konto,  Reservefonds-Konto
  usw,,  nicht  mit  Gewinn-  und  Verlust-Konto,  da  es  sich
nicht  um  einen  regelmäßigen  Wirtschaftsverlust  handelt)  abgebucht. ­
  In  der  Jahresbilanz  sind  aktive  Kautionseffekten  wie
eigene  Wertpapiere  zu  bewerten.
3.  Die  Versicherungsbeträge  belasten  die  Handlungsunkosten;
die  bedingte  Verbindlichkeit  wurde  gegen  Entgelt  vertragsmäßig
auf  einen  Dritten  überwälzt.
4.  a)  Die  hinterlegten  Wechsel  sind  eigene  Wechsel  oder
Akzepte:  Kautionsdebitoren  an  Kautions-  (oder  Aval-)Akzepte.
ß)  Eine  Bank  leistet  für  den  Buchenden  Bürgschaft  durch
Akzept:  Kautionsdebitoren  an  Bank-  oder  Aval-Konto  (oder
Avalkreditoren-Konto).
In  beiden  Fällen  ist  nach  Erlöschen  der  gesicherten  Schuld
^ine  Rückbuchung  notwendig.
*)  Vgl.  meine  Abhandlung:  Die  ünternehmungsrisiken.  Berlin  1915,
S.  41  ff.
            
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