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Kautionen.
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4. Fall: Verbuchung der Kautionen:
Zu unterscheiden sind:
a) eigene (aktive), vom Unternehmer gestellte Kautionen,
h) fremde (passive)., „ „ empfangene Kautionen,
und zwar können die Sicherheiten x )
1. in Bargeld oder
2. in Wertpapieren,
3. durch Versicherung oder
4. durch a) eigene Wechsel oder ß) durch Bankakzepte ge
leistet werden (Depot-, Sicherheitswechsel).
a) Eigene Kautionen:
1. Barkautionen, d. s. zinslose Depositen, müssen bei
Hinterlegung dem Kautions-Konto oder einem Kautionsdebi
toren-Konto belastet, bei der Rückgabe diesem Konto gut-
geschrieben werden.
2. Die Sicherstellung in Wertpapieren kann, was unnötig
ist, auf einem Kautions-Konto verrechnet werden: Bei der Hin
gabe Kautionseffekten an Kautions-Konto mit dem Nennwerte
der Kaution, bei der Rücklieferung umgekehrt. Verluste durch
etwaige Inanspruchnahme aus der Sicherheitsleistung werden
am besten auf ein Sonder-Konto übertragen und mit einem
Konto des eigenen Kapitals (Kapital-Konto, Reservefonds-
Konto usw,, nicht mit Gewinn- und Verlust-Konto, da es sich
nicht um einen regelmäßigen Wirtschaftsverlust handelt) abge
bucht. In der Jahresbilanz sind aktive Kautionseffekten wie
eigene Wertpapiere zu bewerten.
3. Die Versicherungsbeträge belasten die Handlungsunkosten;
die bedingte Verbindlichkeit wurde gegen Entgelt vertragsmäßig
auf einen Dritten überwälzt.
4. a) Die hinterlegten Wechsel sind eigene Wechsel oder
Akzepte: Kautionsdebitoren an Kautions- (oder Aval-)Akzepte.
ß) Eine Bank leistet für den Buchenden Bürgschaft durch
Akzept: Kautionsdebitoren an Bank- oder Aval-Konto (oder
Avalkreditoren-Konto).
In beiden Fällen ist nach Erlöschen der gesicherten Schuld
^ine Rückbuchung notwendig.
*) Vgl. meine Abhandlung: Die ünternehmungsrisiken. Berlin 1915,
S. 41 ff.