Full text: Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

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Kautionen. 
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4. Fall: Verbuchung der Kautionen: 
Zu unterscheiden sind: 
a) eigene (aktive), vom Unternehmer gestellte Kautionen, 
h) fremde (passive)., „ „ empfangene Kautionen, 
und zwar können die Sicherheiten x ) 
1. in Bargeld oder 
2. in Wertpapieren, 
3. durch Versicherung oder 
4. durch a) eigene Wechsel oder ß) durch Bankakzepte ge 
leistet werden (Depot-, Sicherheitswechsel). 
a) Eigene Kautionen: 
1. Barkautionen, d. s. zinslose Depositen, müssen bei 
Hinterlegung dem Kautions-Konto oder einem Kautionsdebi 
toren-Konto belastet, bei der Rückgabe diesem Konto gut- 
geschrieben werden. 
2. Die Sicherstellung in Wertpapieren kann, was unnötig 
ist, auf einem Kautions-Konto verrechnet werden: Bei der Hin 
gabe Kautionseffekten an Kautions-Konto mit dem Nennwerte 
der Kaution, bei der Rücklieferung umgekehrt. Verluste durch 
etwaige Inanspruchnahme aus der Sicherheitsleistung werden 
am besten auf ein Sonder-Konto übertragen und mit einem 
Konto des eigenen Kapitals (Kapital-Konto, Reservefonds- 
Konto usw,, nicht mit Gewinn- und Verlust-Konto, da es sich 
nicht um einen regelmäßigen Wirtschaftsverlust handelt) abge 
bucht. In der Jahresbilanz sind aktive Kautionseffekten wie 
eigene Wertpapiere zu bewerten. 
3. Die Versicherungsbeträge belasten die Handlungsunkosten; 
die bedingte Verbindlichkeit wurde gegen Entgelt vertragsmäßig 
auf einen Dritten überwälzt. 
4. a) Die hinterlegten Wechsel sind eigene Wechsel oder 
Akzepte: Kautionsdebitoren an Kautions- (oder Aval-)Akzepte. 
ß) Eine Bank leistet für den Buchenden Bürgschaft durch 
Akzept: Kautionsdebitoren an Bank- oder Aval-Konto (oder 
Avalkreditoren-Konto). 
In beiden Fällen ist nach Erlöschen der gesicherten Schuld 
^ine Rückbuchung notwendig. 
*) Vgl. meine Abhandlung: Die ünternehmungsrisiken. Berlin 1915, 
S. 41 ff.
	        
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