Full text : Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

178

Giro-Obligo,  Akzepte.

Aktiva

Schlußbilanz

Passiva

Bedingte  Forderungen:
Guthaben  an  Debitoren  für
laufende  Tratten
(Wechselbestand,falls  derWechsel
  nicht  begeben  ist

Bedingte  Verbindlichkeiten;
Nicht  verfallene  Wechsel  auf
5000  die  Debitoren
5000)

5000

2.  Fall:  Beigel  (Z.  f.  B.  1903,  S.  170  ff. 1 )  will  das  Problem
der  Giroverbindlichkeiten  —  siehe  II.  Band,  Sachregister  —  wie
folgt  lösen.  Bei  der  Begebung  eines  Rimessenwechsels  wird  das
Wechsel-Konto  erkannt  zu  Lasten  des  Kontokorrent-Kontos;
überdies  werden  ein  Nachmänner-Konto  und  ein  Vormänner-Konto
  errichtet.  Dem  letzten  Konto  wird  der  Nennwert  des
indossierten  Wechsels  belastet,  dem  Nachmänner-Konto  gutgeschrieben. ­
  Wird  die  Regreßpflicht  wegen  Einlösung  durch  den
Akzeptanten  nicht  wirksam,  „was  durch  die  im  Wechsel-Skontro
festgehaltenen  Termine  leicht  (?)  zu  übersehen  ist“,  so  findet
eine  Rückbuchung  auf  Vor-  und  Nachmänner-Konto  statt.  Die
Buchungen  im  Falle  der  Regreßzahlung  oder  eines  zahlungsunfähigen ­
  Regreßschuldners  mit  Hilfe  dieser  beiden  Konten  sind
einfach  abzuleiten.  «
3.  Fall:  Rechnungsmäßige  Scheidung  zwischen  Trauen
(nicht  akzeptierte  Schuldwechsel)  und  Akzepte  des  Unternehmers ­
 2 ).  a)  Der  Aussteller  zeigt  die  Ausschreibung  der  Tratten
an.  b)  Diese  Tratten  werden  später  zur  Annahme  vorgelegt  und
akzeptiert,  c)  Einlösung  eines  Akzepts  am  Verfalltage.

Übertrag  Tratten-Konto  Avisiert  Einlösung  Akzepten-Kto.
Zahlpn)

b)  An  Akzeptena)

  Kreditorenc)

  Kassen-Kto.lg

b)  Tratten-Kto.

Kto  5000

Konto  ..  8000

Bank-Kto.

5000

Bilanz...  3000

Bilanz  2000

Schlußbilanz.

Passiva

Akzepte  2000
Tratten  3000

*)  Vgl.  auch  Reisch-Kreibig,  I.  Band,  S.  239.
s )  Schiebe-Odermann,  Lehre  von  der  Buchhaltung,  13.  Aufl.,  Leipzig
1391,  S.  174.
            
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