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Kautionen.
b) Fremde Kautionen:
1. Nach Empfang des Depositum: Kassen-Konto an Kau
tions-Konto, Rückbuchung bei Rückgabe an den Deponenten
sowie im Falle der Unterschlagung von Bargeld bis zur Höhe
der Kaution; der etwa überschießende Rest wird mit Gewinn-
und Verlust-, einem Reservefonds-Konto oder dem Konto des
Kautionsstellers verrechnet. Unterschlagungen von Waren,
Wertpapieren u. a. erfordern einen Übertrag vom Kautions- auf
das Haben (Kredit) des Waren-, Effekten-Kontos.
2. u. 4. Die Wertpapiere (und Wechsel) sind nicht Eigentum
des Empfängers und bleiben, wie jedes andere Effekten-Depot
eines Bankkunden, ungebucht. Überflüssig ist die Verrechnung
auf Kautions-Konto und Kautionskreditoren-(Effekten-)Konto
mit dem Kautionsbetrag. In der Jahresbilanz können sie weg
bleiben; oder man stellt den Betrag der Sicherstellung vor (un
wirksam) oder (wirksam) in die Geldspalte, als Sonderposten
getrennt oder vermengt (unrichtig) mit anderen Beständen ein.
Aktiva Jahresbilanz. Passiva
a) Eigene Kautionen: *
1. Kautionsdebitoren 7 000
‘1. [KautionsefTekten 10 000]
( Eigene Effekten;
a) im eigenen Besitz
b) als Kaution hinterlegt
4. a) Kautionsdebitoren... 8 000
ß) „ ....16 000
2. [Kautions-Kto 10 000 j
4. a) Kautionsakzepten-Kto. 8 000
(Avalakzepten-Kto.)
ß) Bank-, Aval.-Kto .. 16 000
(Avalkreditoren-Kto.)
b) Fremde Kautionen:
2. [Kautions-Kto., ohne Angabe der
Art der Sicherstellung
oder Kautionseffekten-Kto.
Kautionswechsel-Kto.]
1. Kautionskreditoren-Kto. .. 6 000
[oder Kautions-Konto]
2. [Kautions-(Kreditoren-)Kto.]
5. Fall: Bürgschafisschulden im Sinne der §§ 765 f. BGB.
a) Übernahme einer Bürgschaft; b) Erlöschen der Bürgschaft
durch Erfüllung des Hauptschuldners; c) Inanspruchnahme aus
der Bürgschaft wegen Unvermögens des Hauptschuldners.