Full text: Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

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Geschäftsunkosten. 
zur Darstellung kommen, beispielsweise Inkasso-Konto nostro 
für eigene Inkassoaufträge (siehe S. 208), Depot-Konto nostro 
für ein Depot bei anderen Banken, Lombard-Konto nostro für 
eigene Lombardschulden u. ä. 
y) Konten der Depositenkassen und Zweiggeschäfte bzw. 
der Zentrale. 
()’) Konten für Schulden und Forderungen aus gemeinschaft 
lichen Geschäften (vgl. 34. Abschnitt. 
30. Abschnitt. 
Die Geschäftsunkosten. 
a) Allgemeine Geschäftsunkosten sind Ausgaben für die 
Unternehmung als einheitlichen Organismus x ), also für geschäft 
liche (nicht aber für private, dem Erwerbszweck fremde) Zwecke. 
Ihre Verrechnung erfolgt auf einem Sammel-Konto: Geschäfts 
kosten-Konto, Handlungsunkosten-Konto, Spesen-Konto genannt, 
oder auf beliebig spezialisierten Einzel-Konten (vgl. S. 47 f.). 
b) Besondere Unkosten: 1. Für eigene Rechnung, die für die 
Anschaffung, Herstellung oder den Verkauf eines bestimmten 
Vermögensteiles verausgabt werden. Solche Unkosten müssen 
als Bestandteile der Anschaffungs-, Herstellungs- oder Selbst 
kosten bzw. des Erlöses durch unmittelbare Belastung des Ver 
mögens-Kontos oder durch mittelbare Verbuchung verrechnet 
werden (z. B. Warenspesen). 
2. Unkosten für fremde Rechnung sind Forderungen des ver 
ausgabenden Unternehmers und als solche unmittelbar mit dem 
Personen-Konto des zur Erstattung Verpflichteten oder zunächst 
auf einem Zwischen-Konto mit nachträglicher Umbuchung auf 
Personen-Konto zu verrechnen. (Siehe S. 254, A 1.) 
3. Für gemeinschaftliche Rechnung vgl. „Gemeinschafts 
geschäfte“, 34. Abschnitt. 
Über die Verrechnung einzelner Unkostenarten vgl. Waren 
handel, Effektenhandel, produzierende Gewerbe. 
Die Unkosten für eigene Rechnung werden 1. als Jahres 
verlust verbucht (Gewinn und Verlust Soll); 2. mit dem näch- 
1 ) Vgl. Privatwirtschaftslehre, §§ 28 fl.
	        
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