Full text : Baugenossenschaften und der Berliner Spar- und Bauverein

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Die  Genossen  ziehen  es  vor,  Spareinlagen  zu  machen,
als  Einzahlungen  auf  ihre  Geschäftsanteile  zu  leisten,  die
über  die  pflichtgemäße  Summe  von  30  Pfg.  wöchentlich
hinausgehen.  Sie  können  die  Spareinlagen  im  Notfälle  zurückfordern, ­
  nicht  aber  ihr  Geschäftsguthaben.  Die  Spareinlagen ­
  bringen  einen  sicheren  Ertrag  von  während  die
Geschäftsguthaben  im  ersten  Jahre  keine  Dividende,  im
zweiten  Jahre  nur  %%  und  in  den  folgenden  Jahren  regelmäßig ­
  3  '/ 2  %  Dividende  gaben.
Die  Geldbeschaffung  durch  Belastung  der  einzelnen
Grundstücke  mit  Hypotheken  wird  später,  wenn  von  den
einzelnen  Häusern  und  ihren  Kostenbeträgen  die  Rede  ist,
eingehend  erörtert  werden.
Am  20.  Mai  1898  wurde  von  dem  Vorstände  und  dem
Aufsichtsrat  in  gemeinschaftlicher  Sitzung  der  Beschluß  gefaßt, ­
  250  Stück  auf  den  Namen  lautende  Schuldverschreibungen
über  je  1000  M.,  zusammen  250  000  M.  auszugeben.  Diese
Anleihe  wird  jährlich  mit  4  %  verzinst  und  ist  bis  spätestens
den  2.  Januar  1925  zu  tilgen.  Für  Kapital  und  Zinsen  haftet
der  Verein  mit  seinem  ganzen  Vermögen  einschließlich  der
Haftsummen.  Durch  Ausgabe  dieser  Schuldverschreibungen
sind  der  Genossenschaft  im  Jahre  1898  12  000,  im  Jahre  1899
25  000,  im  Jahre  1900  7000,  im  Jahre  1901  30  000  und  im
Jahre  1902  wieder  70  000  M.  zugegangen.  Im  Jahre  1901
wurden  5000  M.  eingelöst.  Es  sind  also  noch  6  Schuldverschreibungen ­
  in  den  Händen  des  Vereins.  Da  die  erste  Serie
der  Schuldverschreibungen  fast  vergriffen  ist,  plant  die  Genossenschaft ­
  die  Ausgabe  einer  zweiten  Serie,  die  sie  nach
und  nach  auszugeben  hofft,  wenn  das  Interesse  der  Angehörigen ­
  der  besitzenden  Klasse  sich  dem  Verein  in  größerem
Umfange  zuwenden  sollte.
Wenn  in  der  jährlichen  Bilanz  sich  ein  Defizit  herausstellt, ­
  so  muß  zunächst  der  Reservefonds  zur  Deckung  herangezogen ­
  werden.  In  diesen  Reservefonds  fließen  die  Eintrittsgelder ­
  und  mindestens  10  %  des  jährlichen  Reingewinnes,  bis
der  Reservefonds  den  Betrag  von  25  %  der  Haftsumme  der
Mitglieder  erreicht  hat.  In  den  folgenden  Rubriken  ist  für
die  Jahre  1892—1901  der  Stand  des  Reservefonds  und  der
Haftsummen  angegeben.
            
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