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Die durch die Amortisation verursachte Ungleichheit wird
dann entschieden weniger schroff sein, als wenn das gesellschaftliche
Band zerschnitten würde und der Aktionär
nur mehr obligatorisch mit der Gesellschaft verbunden
bleibt.
Wird durch die Amortisation das Aktienrecht vernichtet
1 ), so ist man vor eine schwere Entscheidung gestellt;
was geschieht, wenn nach Beendigung der Amortisation
alle Aktienrechte vernichtet sind? Es ist dann
niemand mehr da, der ein Anrecht auf das Gesellschaftsvermögen
hätte. Dieses wäre dann mit der Vernichtung
der letzten Aktie herrenloses Gut geworden, das dem
Staate zufiele oder als bonum vacans von jedermann okkupiert
werden könnte, denn mit der Einziehung der letzten
Aktie ist die Personen Vereinigung 2 3 ), auf welcher die Aktiengesellschaft
notwendigerweise beruht, beseitigt. Auch die
Amortisation aller Aktien bis auf eine, ist nicht denkbar
sie müsste denn speziell gewollt sein und der Erfolg wäre
wieder ein vorzeitiges und unfreiwilliges Ende der Gesellschaft.
Die Liquidation wird bei der Amortisation der
Aktien gar nicht erstrebt, denn mit dem Momente der
Rückzahlung der letzten Aktien hebt sich die finanzielle
Lage der Gesellschaft ganz bedeutend. Die zur Amortisation
jährlich bestimmte Summe wird frei und kann zu andern
Zwecken verwendet w r erden. Die Genussaktionäre haben
somit das grösste Interesse am Fortbestehen der Gesellschaft;
indem ihre Gewinnchancen wachsen, während ein
Risiko nicht mehr im gleichen Masse vorhanden ist. Vom
Untergange der Gesellschaft haben die Aktionäre gar nichts
zu erwarten. Der Irrtum, dass die Amortisation das Aktienrecht
8 ) zerstören müsse, falls nicht etwas anderes ausdrücklich
festgesetzt sei, beruht auf einer zu engen Auf')
Behrend, 1. c., 889.
2 ) Lehmann, RdAG 2 511.
3 ) Mayer, 1. c., 57.