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am gleichen Ort oder nach einem Platz, an dem die Reichsbank eine Filiale
besitzt. Da der Überweisungsscheck kein Scheck ist, unterliegt er nicht den
Bestimmungen des Scheckgesetzes.
4. Nach der Bezeichnung des Zahlungsempfängers: der Order-, der
Rekta- und — am häufigsten vorkommend — der Inhaberscheck.
a) Ein Order scheck liegt vor, wenn eine bestimmte Person mit oder
ohne den ausdrücklichen Vermerk „an Order" als Zahlungsempfänger be
zeichnet ist. Der auf einen bestimmten Zahlungsempfänger gestellte Scheck
ist girierbar, ohne daß er ausdrücklich die Orderklausel enthält, da der
Scheck gleich dem Wechsel geborenes Orderpapier ist. Der Be
zogene muß die formelle Legitimation des Vorzeigers des Schecks prüfen.
Es genügt also folgende Form:
Bis .... Bank zahle EM.
b) Der Rektascheck nennt einen bestimmten Zahlungsempfänger und
verbietet die Übertragung mittels Indossaments durch die negative Order
klausel: „Bis . . . . Bank zahle an Herrn 6arl Schmidt;, nicht an
Order EM.“ Rektaschecks kommen, da sie die mit dem
Scheckverkehr beabsichtigten Zwecke nicht erfüllen, äußerst selten vor.
e) Der Inhaber scheck ist an den Inhaber zahlbar. Die materielle
Berechtigung (Geschäftsfähigkeit, Vertretungsbefugnis) des Überbringers
zu prüfen, ist der Bezogene berechtigt, aber nicht verpflichtet. Die Über
tragung erfolgt durch Übergabe. Es gibt:
«) Inhaberschecks mitderreinenJnhaberbezeichnung.
Als Zahlungsempfänger ist der Inhaber oder Überbringer bezeichnet.
Bis .... Bank zahle an den Inhaber RM oder:
Bis .... Bank zahle an den Überbringer EM.
ß) Inhaberschecks mit der alternativen Inhaber
klausel. Sie kommen am häufigsten vor (f. a. den Scheck S. 90).
Die Bank zahle an oder Überbringer
EM.
y ] Inhaberschecks ohne Angabe des Zahlungsemp-
fängers:
Bis .... Bank zahle EM.
5. Nach dem Zahlungsort: Platz sch ecks (Schecks, die am Zahlungs-
orte ausgestellt sind) und Distanzschecks (Schecks, deren Bezogener
an einem anderen Orte als der Aussteller wohnt).