Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Der  Registermarkscheck  findet  weiter,  Verwendung  im  Verkehr
zwischen  dem  Auslande  und  Deutschland.  Über  die  „Registermark",  die
zugunsten  eines  „registrierten  Berechtigten"  entsteht  durch  Einzahlungen
bei  der  Reichsbank,  auf  Grund  der  Stillhalteabkommen,  wird  mittels
Schecks  verfügt.  Die  Registermark  wurde  1936  mit  einem  Abschlag  von
40—56  vom  Hundert  notiert.
In  diesem  Zusammenhange  sei  erwähnt,  daß  einige  Länder  ihre  Valuta
Reisenden  aus  bestimmten  Ländern  etwa  10  v.  H.  u  n  t  e  r  Kurs  überlassen,  um
dadurch  Devisen  ins  Land  zu  bekommen.
Für  den  Verkehr  innerhalb  Deutschlands  bieten  die  P  o  st  r  e  i  s  e  -
schecks  der  Deutschen  Reichspost  die  Möglichkeit,  nach  Zahlung  eines
entsprechenden  Betrages  auf  ein  Reisescheckkonto  —  und  einer  Gebühr
von  1  RM.  für  ein  Heft  mit  10  Schecks  —  bei  allen  Postanstalten  im
Deutschen  Reich  Bargeld  abzuheben.  Postreisescheckheste  werden  von  den
Postscheckämtern  auf  alle  durch  25  teilbare  Reichsmarkbeträge  ausgestellt
und  gelten  vom  Tage  der  Ausstellung  an  3  Monate.
e)  Sorgfalt  beim  Scheckverkehr.  Aufbewahrung  und
Ausfüllung  der  Formulare.  Verrechnungsschecks
Nach  dem  Scheckvertrage,  das  ist  dem  meist  formlos  abgeschlossenen  Abkommen ­
  des  Kunden  mit  der  Bank,  hat  der  Kunde  alle  Folgen  und  Nachteile,
  die  durch  abhanden  gekommene  oder  gestohlene  Scheckformulare  entstehen, ­
  zu  tragen,  sofern  nicht  die  zur  Zahlung  beauftragte  Bank  von  dem
Verluste  rechtzeitig  benachrichtigt  wird,  um  die  Zahlung  an  den  unrechtmäßigen ­
  Inhaber  verhindern  zu  können.  Trifft  die  Bank  ein  Mitverschulden, ­
  so  wird  sie  sich  jedoch  nicht  auf  den  Scheckvertrag  berufen  dürfen.
Damit  Scheckfälschungen  durch  Erhöhung  des  Betrages  oder  andere  Abänderungen ­
  des  Textes  nicht  vorgenommen  werden  können,  müssen  die  in
den  Scheckformularen  offen  gelassenen  Stellen  durch  Striche  ausgefüllt
werden.
Die  von  den  Banken  zur  Verhütung  von  Scheckfälschungen  angewandten  und
den  Kunden  empfohlenen  Vorsichtsmaßnahmen  haben  nicht  dazu  führen  können,
den  Scheckfälschern  das  Handwerk  zu  legen.  Technische  Hilfsmittel,  die
einen  guten  Scheckschutz  gewähren,  kommen  hauptsächlich  nur  den  Banken  selbst,
bei  ihren  eigenen  Ausschreibungen,  zugute,  zum  Beispiel  die  Stanz-  und
Prägeapparate  oder  die  modernen  Scheckschreibemaschinen,  bei
denen  die  Zahlen  und  Buchstaben  mit  säurebeständiger  Farbe  geschrieben  und
durch  die  Eigenart  der  Maschinenkonstruktion  wie  der  Typen  gewiffermaßen  in
            
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