Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Mit  Schaffung  einer  einheitlichen  Währung  für  das  ganze  Deutsche
Reich  (1873)  war  die  Banko-Mark  überflüssig  geworden,  und  als  am
1.  Januar  1876  die  Deutsche  Reichsbank  ihre  Tätigkeit  begann,  wurde  aus
der  Hamburger  Bank  eine  Filiale  der  Reichsbank.  Das  von  ihr  eingeführte
Girosystem  wurde  von  der  Reichsbank  übernommen  und  war  auch  vorbildlich ­
  für  den  Giro-Fernverkehr.  Wenn  Hamburg  heute  ein  so  gutes
Zahlsystem  (weit  verbreiteten  lokalen  Giroverkehr)  besitzt,  so  verdankt  es
dies  in  erster  Linie  seiner  alten  Girobank.
Ebenso  wie  die  Hamburger  Bank,  widmete  sich  auch  der  im  Jahre  1621  errichtete ­
  Laueo  kublieo  in  Nürnberg  dem  Giro»  und  Depositengeschäft,
ohne  jedoch  jemals  die  Bedeutung  der  Amsterdamer  oder  Hamburger  Bank  erlangt ­
  zu  haben.
Ein  Rechnungsgeld  besaß  auch  die  am  17.  Juni  1766  von  Friedrich  dem
Großen  ins  Leben  gerufene  „Kgl.  Giro-  u  nd  Lehnbanf"  in  Berlins ­
  und  die  im  gleichen  Jahre  errichtete  „G  i  r  o-  u  n  d  L  e  i  h  b  a  n  k"  in
Breslau.  Das  Bankpfund  —  1 U  Friedrichsdor  hatte  24  Groschen  zu  12
Pfennig.  Alle  königlichen  Kassen  und  alle  in  Berlin  und  Breslau  ansässigen ­
  Kaufleute  sollten  ihre  Bücher  in  dieser  Valuta  führen,  und  alle
Wechsel  im  Betrage  von  mehr  als  100  Talern  mußten  in  Berlin  oder  Breslau
bei  der  Bank  zahlbar  gemacht,  d.  h.  in  dieser  Bankvaluta  ausgestellt  werden.
Der  Giroverkehr  bewegte  sich  anfangs  in  sehr  engen  Grenzen,  wofür
  der  Grund  wohl  hauptsächlich  in  der  Höhe  der  Gebühren  —  bei  Eröffnung ­
  eines  Bankfoliums  waren  60  und  für  jedes  Folium  (20  Posten)
5  Taler  zu  entrichten  —  zu  suchen  ist.  Auch  der  Notenumlauf  war  so
gering,  daß  die  Barmittel  der  Bank,  auf  deren  Stammkapital  nur  knapp
1 h  Millionen  Taler  eingezahlt  waren,  keine  nennenswerte  Erhöhung  erforderten. ­
  Größere  Mittel,  die  es  ermöglichten,  Diskont-  und  Lombardgeschäfte ­
  zu  betreiben,  erhielt  die  Bank  erst  1768,  als  ihr  die
Mündel-,  Gerichts-  und  Stiftungsgelder  als  verzinsliche  Depositen  überwiesen ­
  werden  mußten.
Bald  trat  der  umgekehrte  Fall  ein:  Die  Bank  hatte  mehr  Mittel,  als
sie  für  die  einzig  statthafte  Anlage  für  Depositengelder,  das  Diskont-  und
Lombardgeschäft,  das  wegen  des  damals  in  Preußen  wenig  entwickelten
kaufmännischen  Verkehrs  nur  von  geringem  Umfange  war,  verwenden  i)
i)  Schrifttum:  Geschichte  der  Königlichen  Bank  in  Berlin  1765—1845
(Verfasser  von  Niebuhr).  Berlin  1854.  I
            
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