Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Rom wurden 269 v. Chr. die ersten Silber-, 207 v. Chr. die ersten Goldmünzen 
geschlagen — moneta genannt nach der beim Tempel der „warnenden" Juno 
(Juno moveta) auf dem Kapitol belegencn ersten Münzstätte. 
Folgende Stufen des Münzverkehrs sind deutlich erkennbar: 
1. Münzen fremder, bereits weiter in der Entwicklung vorgeschrit 
tener Völker laufen um. Sie gelangen ins Land infolge des Söldner 
dienstes, des Hausier, und Grenzverkehrs, des Verkaufs von Vieh, von 
Sklaven und einigen Naturprodukten. 
2. Eine eigene Prägung findet statt, aber die Münzen sind noch un- 
zweckmäßig hergestellt, und ihr Umlauf ist örtlich und zeitlich b e ° 
s ch r ä n k t, d. h. sie werden für bestimmte Orte geprägt und gelten meist 
nur für ein Jahr (bis zum nächsten Jahrmarkt). 
3. Die Geltungsdauer der Münzen ist nicht begrenzt, ihre Um- 
laufsfähigkeit aber auf ein kleines Gebiet beschränkt. Münz 
verschlechterungen und Umprägungen erfolgen häufig. 
4. Der Staat regelt das Münzwesen für größere Gebiete nach einheit 
lichen Grundsätzen, und mit anderen Staaten werden Münzverträge 
abgeschlossen. 
Die Münzen werden entweder st offvollwertig geprägt, d. h. der 
Stoffwert des Metalles stimmt mit dem Nennwert der Münzen überein, 
oder es wird stoffminderwertiges Geld ausgegeben: der Nenn- 
betrag übersteigt den Stoffwert. 
So prägte man schon in der Münze Friedrichs des Großen während des 
Siebenjährigen Krieges statt massiver Silberstücke versilberte Münzen aus 
Messing »nd Kupfer. Stoffminderwertigcs Geld sind stets die für den Klein 
verkehr geschaffenen Scheidemünzen, die aus Silber, Nickel, Bronze, 
Aluminium, Eisen u. dgl. hergestellt werden. In manchen Ländern brauchen 
sie nur bis zu einem im Münzgesctz bestimmten Betrage in Zahlung genommen 
zu werden. 
4. Papiergeld 
Das stoffwertige Geld sMünz-, vorher Warengeld) wird im Lauf der 
Entwicklung mehr und mehr von dem Papiergeld verdrängt, das 
seinem Stoff nach wertlos ist. Das Papiergeld hat also keinen 
eigenen Gebrauchswert (während das Goldstück z. B. auch zu zahntechnischen 
Zwecken verwendet oder in Schmuck verwandelt werden kann); es steht auch
	        
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