Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

und  Guthaben  für  seine  Kunden,  die  durch  Überweisungen  und  Zahlungen
entstehen.  Der  Schöpfung  dieses  Giralgeldes  sind  insofern  Grenzen  gesetzt,
als  Umwandlung  des  Giralgeldes  in  Bargeld  jederzeit  verlangt  werden
kann,  und  die  Banken  verpflichtet  sind,  genügende  Barreserven  zu  halten.
Um  einen  Versuch,  in  Form  des  Giralgeldes  gewissermaßen  ein  Privatgeld
zu  schassen,  handelte  es  sich  bei  den  sog.  „Ausgleichskasse  n"  und  „A  r  °
beitsgemeinschafte  n",  die  vorübergehend  in  Deutschland  bestanden.  Es
waren  Einrichtungen,  die  zum  Zwecke  der  Einräumung  von  Krediten  sim
wesentlichen  auf  unbarem  Wege)  Guthaben  schufen,  über  die  durch  Scheck,  Anweisung, ­
  nicht  aber  durch  Barabhebung  verfügt  werden  sollte.  Diese  Unternehmungen ­
  sind  durch  das  Gesetz  gegen  den  Mißbrauch  des  bargeldlosen  Zahlungsverkehrs ­
  vom  3.  Juli  1934  verboten.
Es  darf  nicht  in  unverantwortlicher  Weise  Giralgeld  geschaffen  werden,
für  das  jede  staatliche  Kontrolle  fehlt  und  das  preissteigernde  Wirkungen
haben  muß.  Gerade  auf  dem  Gebiete  des  Geld-  und  Bankwesens,  durch
das  in  weitestem  Maße  die  Gesamtwirtschaft  beeinflußt  werden  kann,  muß
der  st  a  a  t  l  i  ch  e  E  i  n  f  l  u  ß,  der  immer  nur  das  Wohl  der  Gesamtheit  im
Auge  hat,  besonders  stark  hervortreten.
S.  Wesen  bei  Gelbes
Das  Geld  ist  „ein  den  Anstausch  von  Gütern  und  Dienstleistungen
vermittelndes  Verkehrsgut"  (Mises,  Theorie  des  Geldes  und  der  Unilaufsmittelj.
  Als  solches  erfüllt  es  im  einzelnen  folgende  Aufgaben  Es  ist
1.  allgemeines  Tauschmittel.  Beim  Naturalaustausch  fanden
sich  nicht  immer  zwei  Menschen,  von  denen  der  eine  das  abgeben  konnte,
was  der  andere  brauchte,  und  gleichzeitig  das  bedurfte,  was  der  andere
dagegen  in  Tausch  abzugeben  bereit  war.  Es  bedeutete  daher  eine  wesentliche ­
  Erleichterung  des  Warenverkehrs,  als  von  der  einen  Partei  auch  ein
Gut  hingenommen  wurde,  mit  dessen  Hilfe  sie  bei  einem  anderen  und  zu
einer  späteren  Zeit  sich  dasjenige  Gut  beschaffen  konnte,  das  sie  benötigte.
Wer  Eier  besitzt  und  ein  Paar  Schuhe  haben  will,  braucht  nicht  mehr,
lange  zu  suchen,  ob  jemand  ihm  für  seine  inzwischen  vielleicht  verfaulten
Eier  noch  Schuhe  zu  geben  bereit  ist.  Er  verkauft  die  frischen  Eier,  erhält
dafür  Geld,  mit  dem  er  sich  Schuhe  kaust,  wie  er  sie  haben  will.  Geld  nimmt
jeder  gern,  nicht  aber  Eier,  vor  allein  nicht  faulige.  Zwischen  die  beiden
konkreten  Tauschgüter  schiebt  sich  ein  drittes  Gut.  Das  Geld  ist  eine
Zwischenstufe,  aber  der  Umweg  ist  kürzer  als  der  direkte  Tausch  aller  mög8 ­


            
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