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Anlage 1.
Tgb. Nr.
Eilavis Nr.
Platz-Äbertragung für die Dresdner Bank
Berlin
Nur gültig, wenn ordnungsmäßig unterzeichnet
AM
Zugunsten von
Auf Veranlassung von
Dep..Kasse
in Worten: AM
'
Berlin, den 193
Für dieAbwicklungdesPlatz-Eilavisverkehrs gilt folgendes:
1. Die beteiligten Firmen werden ihre gegenseitigen Überweisungen tunlichst
unter Benutzung des einheitlichen Platz-Eilavisvordruckes bewirken. Werden
andere Vordrucke verwendet, so müssen sie gleichwohl die deutliche Bezeichnung
Platz-Eilavis tragen.
2. Auf einem Platz-Eilavis dürfen nur dann mehrere Posten vereinigt
sein, wenn sie zur Gutschrift für denselben Kunden bestimmt sind.
3. Jeder Teilnehmer numeriert, täglich neu beginnend, die von ihm ausgestellten
Avise fortlaufend und verzeichnet sie unter Angabe der Nummer in einer
„Zusammenstellung der Platz-Eilavise". Soweit unnumerierte Avise verwendet
werden, muß ihnen ein numeriertes „Sammel-Avis" beigefügt werden.
4. Die Einzelavise und die Zusammenstellungen müssen ordnungsmäßig, d. h.
von den besonders dazu namhaft gemachten Vertretern unterzeichnet sein,
ebenso etwa einzeln ohne Zusammenstellung beförderte Platz-Eilavise.
8. Die Platz-Eilavise werden ausgetauscht in der Frühabrechnung um 9 und in
der Mittagsabrechnung um 742 ^Sonnabends 741). Weitere Lieferungen
finden nach 7*12 bis spätestens 13Uhr(Sonnabends 7,11—12Uhr) statt, durch
die im Einzahlungsraum des Girokontors eingerichtete Austauschstelle.
Direkte Lieferung an die Mitglieder ist gestattet. Von der Austauschstelle im Giroverkehr
nicht abgeholte Platz-Eilavise werden in der Schlußabrechnung verteilt.