Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

Anlage 2. 
Zusammenstellung der Eilavise für 
Eilavis i 
—- 
Eilavis 14 
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„ 16 
. 8 
„ 16 
, 4 
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„ 12 
Summe 
j 
, 18 
Summe der Gil- 
avife 1—13 . 
| 
- 
Summe 
j 
zusammen 
■ i 
(Firmenstempel und Unterschrift.) 
Berlin, den ten 193 
6. Austausch, bzw. Lieferung erfolgen in verschlossenen Umschlägen, auf denen 
die Nummern der darin enthaltenen Avise und deren Gesamtbetrag verzeich 
net sind. Die von jeder Firma zuletzt aufgegebene Zusammenstellung muß Stück 
zahl und Gesamtbetrag aller am gleichen Tage aufgegebenen Posten enthalten. 
7. Die Teilnehmer verpflichten sich gegenseitig, die durch Platz-Eilavis nach der 
Mittagsabrechnung angezeigten Einzelbeträge über RM 100 000.— tele- 
phonisch anzusagen und alle Überweisungen wie vor 12 Uhr mittags ge- 
leistete Bar- und Scheckeinzahlungen zu verbuchen. 
8. Bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Empfänger in den Besitz des Briefes ge- 
langt ist, kann das Platz-Eilavis zurückverlangt werden. In den Besitz 
gelangt der Empfänger bereits in dem Augenblick, wo der Abrechnungsver 
treter bzw. der Abholer bei der Austauschstelle das Platz-Eilavis in Empfang 
nimmt. Nach diesem Zeitpunkt steht es in dem Belieben der Empfänger, ob 
sie einem etwaigen Wunsche auf Rückgabe entsprechen wollen oder nicht. 
9. Die Auslieferung der Platz-Eilavise erfolgt nur an die Abrechnungs 
vertreter bzw. an dazu legitimierte Boten. Im übrigen dient die Reichsbank 
nur als Sammel- und Austauschstelle und übernimmt keine Gewähr für die 
richtige Beförderung der Platz-Eilavise. 
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