Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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treffenden Urkunden im Wege des Aufgebots für kraftlos er 
klären läßt (§ 799 BGB., § 228 HGB.). Wahrt der gutgläubige Er 
werber der Urkunde im Aufgebotsverfahren nicht seine Rechte, so geht er 
dieser verlustig. Er behält zwar das Wertpapier, aber dieses ist durch das 
im Aufgebotsverfahren fsiehe §§ 946 ff., 1003—1022 .Zivilprozeßordnung) 
ergangene Ausschlußurteil wertlos geworden: Die in dem Papier ver 
brieften und an das Papier geknüpften Rechte können nicht mehr durch 
dessen Vorlegung geltend gemacht werden. 
Sind Effekten gestohlen worden oder verloren gegangen, so ist um 
gehend Anzeige zu machen: 1. der Polizei, die die Banken und Bankiers 
des Ortes benachrichtigt und vor Ankauf der betreffenden Effekten warnt, 
und 2. der „Sammelstclle aufgerufener Wertpapiere" (Berlin W 56, 
Oberwall-Str. 3), die die Nummern der betreffenden Effekten in die 
täglich erscheinende Sammelliste aufgerufener Wertpapiere kostenfrei auf 
nimmt. Diese Zusammenstellung ist für die Effektenabteilung der Banken 
sehr wichtig, da sie die als gestohlen, verloren gegangen oder sonst ab 
handen gekommenen Effekten verzeichnet und es somit für die Bank sich 
erübrigt, die diesbezüglichen Anzeigen im Reichsanzeiger zu sammeln Z. 
Zur Bekanntmachung des Verlustes eines Jnhaberpapieres sind 
auf Antrag des Eigentümers die Polizeibehörden verpflichtet, und zwar 
sowohl die Behörde des Wohnsitzes des Eigentümers, als auch die Behörde, 
in deren Bezirk der Verlust eingetreten ist. 
7. Verwaltung von Wertpapieren 
Mit der Aufbewahrung von Wertpapieren ist in den meisten Fällen 
auch deren Verwaltung verknüpft (Verwaltungsdepots). Die 
Bank trifft alle für eine sorgsame Vermögensverwaltung erforderlichen 
Maßnahmen. In Betracht kommen insbesondere: 
a) Einlösung der Zinsschei ne und Besorgung neuer Bogen 
Jedem Wertpapier ist im allgemeinen ein Zins- bzw. Dividendenschein, 
bogen beigegeben. Die Kupons von a u s l ä n d i s ch e n Wertpapieren, die 
aus Gold lauten, wurden früher in der Regel zu einem festen Kurse umge- 
Uber das ursprüngliche Programm hinaus bring! die Sammelliste auch 
andere für das Bankgewerbe wichtige Nachrichten, z. B. über Ausübung von 
Bezugsrechten.
	        
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