Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

329 
neue Wege eröffnet. Neben der bisherigen Form: Ausgabe „junger" 
Aktien, find zwei weitere Finanzierungsmöglichkeiten vorgesehen: Die „be 
dingte Kapitalerhöhung" und das „genehmigte Kapital". 
Die bedingte Kapitalerhöhung (§ 159ff. Aktiengesetz) wird 
durch einen Beschluß der Hauptversammlung durchgeführt, wonach ein 
unentziehbares Umtausch- oder Bezugsrecht auf die neuen Aktien ein 
geräumt wird zwecks Umtausches von Wandelschuldverschreibungen (siehe 
unten) oder zur Vorbereitung des Zusammenschlusses mehrerer Unter 
nehmungen. Der Nennbetrag des bedingten Kapitals darf nicht höher sein 
als die Hälfte des zur Zeit des Beschlusses über die bedingte Kapital 
erhöhung vorhandenen Grundkapitals. 
Da nach bisherigem Recht die Durchführung einer Kapitalerhöhung den 
Beschluß der Hauptversammlung zur Voraussetzung hatte, war der Vor 
stand oft nicht in der Lage, den für die Emission günstigsten Termin aus 
zunutzen. Die „V o r r a t s a k t i e" täusche Eigenkapital vor, das nicht vor 
handen sei. Die Einführung des „g e n e h m i g t e n K a p i t a l s" (§ 169 ff. 
Akticngesetz) schafft einen guten Ersatz für die Vorratsaktie: Die Haupt 
versammlung kann mit einer Mehrheit von */ 4 des Grundkapitals den Vor 
stand ermächtigen, das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien gegen 
Einlagen zu erhöhen. Der Vorstand bestimmt dann innerhalb von 5 Jahren 
den Zeitpunkt für die Ausgabe neuer Aktien, nachdem er vorher die Ge 
nehmigung des Aufsichtsrates eingeholt hat. 
ä) Vertretung der Aktien in der Hauptversammlung, 
Konversion von Anleihen, Sanierung, Verschmelzung, 
Interessengemeinschaft 
Will ein Aktionär das ihm zustehende Stimmrecht in der Haupt 
versammlung durch seine Bank ausüben lassen, so muß er sie 
hierzu schriftlich beauftragen, und dieses Schreiben darf nicht mit andern 
Erklärungen verbunden sein. Die Vollmacht darf höchstens für 15 Monate 
erteilt werden und ist jederzeit widerruflich (§ 114 Aktiengesetz). 
Ein Anhäufen von Stimmen in einer Hand gibt wie ein „Aktienpaket" Z 
*) Aktienpakete, das sind Zusammenballungen von Aktien in einer 
Hand, entstehen: 
1. Aus freiem Aktienbesitz: Bisher freie Aktien werden aus irgend 
welchen Gründen zusammengekauft.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.