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s. Deutsche Zentralgenossenschastskasse l )
Staatliche Spitze des Genossenschaftswesens ist die Deutsche Zentral
genossenschaftskasse (Deutschlandkasse). Sie ist aus der am 1. Oktober 1895
errichteten Preußischen Zentralgenossenschastskasse (Preußenkasse)
hervorgegangen. Diese wollte für die Zentralkreditgenossenschaften (Ver
bandskassen) Spezialbank sein, d. h. deren Kreditbedürfnisse befriedigen
und den „Geldausgleich" zwischen ihnen vermitteln. Als Grundkapital
gewährte ihr der Staat zunächst 5 Millionen M in Zeigen Konsols.
Wenn auch schon seit 1905 einige Verbandskassen mit einer Vermögens
einlage beteiligt waren, so kann man von einem gemischt-wirtschaft
lichen Unternehmen doch erst seit 1924 sprechen. Die kritische Lage der deut
schen Landwirtschaft im allgemeinen und Bestrebungen zur Vereinheitlichung
des deutschen Genossenschaftswesens führten 1928 zu einer Reform der Preu
ßenkasse, nachdem bereits im Jahre vorher eine Änderung in ihrer Leitung
erfolgt war. Die wenig glückliche Kreditpolitik der Preußenkasse bot den äußeren
Anlaß. Der preußische Staat erhöhte seine Beteiligung auf 175 Millionen RM,
und das Reich beteiligte sich mit 50 Millionen RM.
Die Preußenkasse ist auf Grund der Verordnung des Reichspräsiden,
ten über „die Deutsche Zentralgenossenschastskasse und das genossenschaft
liche Revisionswesen" vom 21. Oktober 1932 in eine Reichsanstalt
umgestaltet worden, nachdem sie schon vor dem Kriege mehr und mehr ihren
Geschäftsbereich über die Grenzen des Preußischen Staates ausgedehnt
hatte und nach dem Kriege praktisch bereits ein einheitliches genossenschaft
liches Spitzeninstitut für das ganze Reich geworden war. Ihren Sitz
hat sie in Berlin; Mitte 1935 wurde, eine Zweigstelle in K ö l n errichtet.
Sie ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts und steht unter
Aufsicht des Reichsministers der Finanzen. Am Grundkapital
(99,8 Mill. RM) sind mit je 40 Mill. das Reich und Preußen, mit 5 Mill.
die Rentenbank-Kreditanstalt und mit 14,8 Mill. die Zentralkassen beteiligt.
Etwa i) * * 4 / 0 von den rund 53 000 Genossenschaften, die im Reich vorhanden
sind, stehen mit der Deutschlandkasse über die genossenschaft
lichen Zentralkassen, zu denen der größte Teil der Genossen
i) Schrifttum: C. Semper, Die Preußische Zentralgenossenschasts
kasse, in O b st, Buch des Kaufmanns, 7. Aufl., Stuttgart 1928. H i l l r i n g -
haus, Die Preußische Zentralgenossenschastskasse. Berlin 1922. Wygod-
zinski-Müller, Das Genossenschaftswesen in Deutschland. Leipzig 1929.