Full text: Die Kontrolle der Rechnungslegung (in der Privatwirtschaft)

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auch den Genossenschaften bringen, die auf einen kostspieligen 
qualifizierten Revisor mit Rücksicht auf ihre beschränkten Mittel 
bisher verzichten mußten. Gleichzeitig müßte damit die Schaffung 
einheitlicher Grundsätze für die Anstellung von Revisoren und 
die an sie zu richtenden Anforderungen Hand in Hand gehen, und 
ich schließe mich gern der Forderung Faßbenders an, der die Ein 
führung eines Befähigungsnachweises für Genossenschaftsrevisoren 
verlangt; nur so kann der „sachverständige" Genossenschastsrevisor 
geschaffen werden. 
Der Ausbildung und Heranziehung von sachverständigen 
Revisoren haben bisher eigentlich nur die Verbände der land 
wirtschaftlichen Genossenschaften Interesse entgegengebracht?) So 
werden Halbjahrskurse zur Ausbildung von Revisoren an der 
deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaftsschule in Berlin -früher 
Darmstadt) abgehalten. In den bis jetzt stattgefundenen 8 Kursen 
wurden 269 Revisoren ausgebildet. 
Die Errichtung einer Revisorenausbildungsanstalt wurde ferner 
durch die Verwaltungsorgane des „Generalverbandes ländlicher 
Genossenschaften für Deutschland" am 10. 7. 1913 in Heidelberg 
beschlossen. Schon 3 Monate später berichtet das Landwirtschaft 
liche Genossenschaftsblatt -Nr. 19 v. 15. 10. 1913), daß der erste 
Kursus am 1. Oktober in Berlin eröffnet wurde. An dem auf 
4 Monate berechneten Kursus nehmen zwölf Revisionsdienst 
anwärter teil. 
Der Lehrplan ft umfaßt folgende Unterrichts gegenstände 
-wöchentlich 32 Stunden): 
Einführung in das Genossenschaftswesen 
ca. 60 Stunden 
Genossenschastsrecht 
„ 100 „ 
Buchführung und Bilanzkunde . . . . 
„ 100 „ 
Geschäftsführung 
„ 40 „ 
Revisionswesen 
„ 40 
0 vgl. st. Hildebrand, Berlin-Steglitz, in der Dienstanweisung für den General- 
verband ländlicher Genossenschaften 1914. 
2 ) Dem Berfasser vom Raisfeisenverbande in liebenswürdiger Weise zur Ver- 
fügung gestellt, über den Ausbildungsgang bemerkt Hildebrand (Landwirtschaft 
liches Genossenschaftsblatt Nr. 19 3b. Jahrg. 1913): „Die Frage der Ausbildung 
der Revisionsdienstanwärter wäre am schönsten dadurch zu lösen, daß dieselben 
an der Revisorenausbildungsanstalt ihre volle theoretische und praktische Ausbildung 
erhalten würden und dann nach einer kurzen Probedienstzeit als Revisoren an 
gestellt würden. Dieser Gedanke läßt sich aber zurzeit nicht verwirklichen. Der 
Lehrgang müßte zeitlich derart ausgedehnt werden, daß sich dadurch Schwierig 
keiten teils finanzieller, teils technischer Natur ergeben würden, an deren Lösung vor 
erst nicht herangetreten werden kann. Dagegen macht es keine Schwierigkeiten, den 
Verbünden die theoretische Ausbildung der Revisionsdienstanwärter abzunehmen 
und in die Hände der Revisorenausbildungsanstalt zu legen, welche diesen Teil der 
Ausbildung systematisch und nach pädagogischen Grundsätzen durchzuführeu vermag".
	        
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