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auch den Genossenschaften bringen, die auf einen kostspieligen
qualifizierten Revisor mit Rücksicht auf ihre beschränkten Mittel
bisher verzichten mußten. Gleichzeitig müßte damit die Schaffung
einheitlicher Grundsätze für die Anstellung von Revisoren und
die an sie zu richtenden Anforderungen Hand in Hand gehen, und
ich schließe mich gern der Forderung Faßbenders an, der die Ein
führung eines Befähigungsnachweises für Genossenschaftsrevisoren
verlangt; nur so kann der „sachverständige" Genossenschastsrevisor
geschaffen werden.
Der Ausbildung und Heranziehung von sachverständigen
Revisoren haben bisher eigentlich nur die Verbände der land
wirtschaftlichen Genossenschaften Interesse entgegengebracht?) So
werden Halbjahrskurse zur Ausbildung von Revisoren an der
deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaftsschule in Berlin -früher
Darmstadt) abgehalten. In den bis jetzt stattgefundenen 8 Kursen
wurden 269 Revisoren ausgebildet.
Die Errichtung einer Revisorenausbildungsanstalt wurde ferner
durch die Verwaltungsorgane des „Generalverbandes ländlicher
Genossenschaften für Deutschland" am 10. 7. 1913 in Heidelberg
beschlossen. Schon 3 Monate später berichtet das Landwirtschaft
liche Genossenschaftsblatt -Nr. 19 v. 15. 10. 1913), daß der erste
Kursus am 1. Oktober in Berlin eröffnet wurde. An dem auf
4 Monate berechneten Kursus nehmen zwölf Revisionsdienst
anwärter teil.
Der Lehrplan ft umfaßt folgende Unterrichts gegenstände
-wöchentlich 32 Stunden):
Einführung in das Genossenschaftswesen
ca. 60 Stunden
Genossenschastsrecht
„ 100 „
Buchführung und Bilanzkunde . . . .
„ 100 „
Geschäftsführung
„ 40 „
Revisionswesen
„ 40
0 vgl. st. Hildebrand, Berlin-Steglitz, in der Dienstanweisung für den General-
verband ländlicher Genossenschaften 1914.
2 ) Dem Berfasser vom Raisfeisenverbande in liebenswürdiger Weise zur Ver-
fügung gestellt, über den Ausbildungsgang bemerkt Hildebrand (Landwirtschaft
liches Genossenschaftsblatt Nr. 19 3b. Jahrg. 1913): „Die Frage der Ausbildung
der Revisionsdienstanwärter wäre am schönsten dadurch zu lösen, daß dieselben
an der Revisorenausbildungsanstalt ihre volle theoretische und praktische Ausbildung
erhalten würden und dann nach einer kurzen Probedienstzeit als Revisoren an
gestellt würden. Dieser Gedanke läßt sich aber zurzeit nicht verwirklichen. Der
Lehrgang müßte zeitlich derart ausgedehnt werden, daß sich dadurch Schwierig
keiten teils finanzieller, teils technischer Natur ergeben würden, an deren Lösung vor
erst nicht herangetreten werden kann. Dagegen macht es keine Schwierigkeiten, den
Verbünden die theoretische Ausbildung der Revisionsdienstanwärter abzunehmen
und in die Hände der Revisorenausbildungsanstalt zu legen, welche diesen Teil der
Ausbildung systematisch und nach pädagogischen Grundsätzen durchzuführeu vermag".