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Im Namen des Spitzeninstituts „Deutsche Girozentrale — Deutsche Kom
munalbank" kommt zum Ausdruck, daß die deutsche Giroorganisation gleich
zeitig Zusammenfassung der Sparkassen und der kommunalen Finanzver
waltung ist.
Haftungsträger für die Girozentralen, die bis zum Jahre 1931 rechtlich
nicht selbständige Bankanstalten waren, waren die Sparkassen- und Giro
verbände. Erst 1931 erhielten die Girozentralen rechtliche Selb
ständigkeit. Die Deutsche Girozentrale wurde eine selbständige juri
stische Person des öffentlichen Rechts. Es bestehen 19Girozentralen-
Bezirke. Jede Spar- und Girokasse ist einer Girozentrale angegliedert.
Die Sparkassen haben ihren wichtigsten Liquiditätsrückhalt in den
regionalen Girozentralen; diese wieder in der Deutschen Girozentrale, die
für den Anschluß an den freien Geldmarkt zu sorgen und als G eldaus
gleichsstelle zwischen den einzelnen Girozentralen zu dienen hat.
Gleichzeitig mit dem Postscheckverkehr (1. Jan. 1909) trat der Spar
giroverkehr, damals „Kommunaler Giroverkehr" genannt, ins Leben.
Auf diesem Wege finden Zahlungs- und Überweisungsaufträge der Inhaber
eines Spargirokontos — so werden die dem Zahlungsverkehr dienen
den Konten genannt — Erledigung. Die Girostellen und Girozentralen
sind verpflichtet, alle Überweisungsaufträge, ganz gleich, ob und wo der
Empfänger ein Konto besitzt, anzunehmen und noch am Eingangstage
weiterzuleiten.
Da die provinziellen Girozentralen als Überweisungszentralen tätig sind,
tragen sie den Hauptarbeitsanteil. Die Sparkassen unterhalten dafür, ge
wissermaßen als Gegenleistung, den größten Teil ihrer verfügbaren Gut
haben wie auch ihre Liquiditätsreserven bei ihren Girozentralen.
Die Statistik gliedert: a) „reiner Spargiroverkehr", das sind diejenigen
Überweisungen, deren ganzer Weg innerhalb der Sparkassen- und Giro-
Organisation liegt, die also einem Spargirokonto last- und gutgeschrieben
werden, und b) „gemischter Spargiroverkehr", der die übrigen Über
weisungen erfaßt, die nur einem Spargirokonto entweder last- oder gut
geschrieben werden, d. h. einen Teil ihres Weges in einem fremden Gironetz
(Reichsbank oder Postscheck) zurücklegen.
Durchschreibeverfahren und Kontennumerierung ermöglichen weitest
gehende Vereinfachung des Verkehrs. Über Höhe der Umsätze s. S. 293.