Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Im Namen des Spitzeninstituts „Deutsche Girozentrale — Deutsche Kom 
munalbank" kommt zum Ausdruck, daß die deutsche Giroorganisation gleich 
zeitig Zusammenfassung der Sparkassen und der kommunalen Finanzver 
waltung ist. 
Haftungsträger für die Girozentralen, die bis zum Jahre 1931 rechtlich 
nicht selbständige Bankanstalten waren, waren die Sparkassen- und Giro 
verbände. Erst 1931 erhielten die Girozentralen rechtliche Selb 
ständigkeit. Die Deutsche Girozentrale wurde eine selbständige juri 
stische Person des öffentlichen Rechts. Es bestehen 19Girozentralen- 
Bezirke. Jede Spar- und Girokasse ist einer Girozentrale angegliedert. 
Die Sparkassen haben ihren wichtigsten Liquiditätsrückhalt in den 
regionalen Girozentralen; diese wieder in der Deutschen Girozentrale, die 
für den Anschluß an den freien Geldmarkt zu sorgen und als G eldaus 
gleichsstelle zwischen den einzelnen Girozentralen zu dienen hat. 
Gleichzeitig mit dem Postscheckverkehr (1. Jan. 1909) trat der Spar 
giroverkehr, damals „Kommunaler Giroverkehr" genannt, ins Leben. 
Auf diesem Wege finden Zahlungs- und Überweisungsaufträge der Inhaber 
eines Spargirokontos — so werden die dem Zahlungsverkehr dienen 
den Konten genannt — Erledigung. Die Girostellen und Girozentralen 
sind verpflichtet, alle Überweisungsaufträge, ganz gleich, ob und wo der 
Empfänger ein Konto besitzt, anzunehmen und noch am Eingangstage 
weiterzuleiten. 
Da die provinziellen Girozentralen als Überweisungszentralen tätig sind, 
tragen sie den Hauptarbeitsanteil. Die Sparkassen unterhalten dafür, ge 
wissermaßen als Gegenleistung, den größten Teil ihrer verfügbaren Gut 
haben wie auch ihre Liquiditätsreserven bei ihren Girozentralen. 
Die Statistik gliedert: a) „reiner Spargiroverkehr", das sind diejenigen 
Überweisungen, deren ganzer Weg innerhalb der Sparkassen- und Giro- 
Organisation liegt, die also einem Spargirokonto last- und gutgeschrieben 
werden, und b) „gemischter Spargiroverkehr", der die übrigen Über 
weisungen erfaßt, die nur einem Spargirokonto entweder last- oder gut 
geschrieben werden, d. h. einen Teil ihres Weges in einem fremden Gironetz 
(Reichsbank oder Postscheck) zurücklegen. 
Durchschreibeverfahren und Kontennumerierung ermöglichen weitest 
gehende Vereinfachung des Verkehrs. Über Höhe der Umsätze s. S. 293.
	        
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