Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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über  den  31.  Dezember  1919  hinaus  fortzuführen.  Sie  hat  vereinbarungsgemäß ­
  ihre  interne  Berechnung  derart  vorgenommen,  daß  die  bis  31.  Dezember
1919  abgeschlossenen  Geschäfte  von  den  späteren  völlig  getrennt  wurden.
Die  bisherige  Einheitsbanknote  wurde  durch  verschiedene  Arten  neuer
Geldzeichen  ersetzt,  wobei  mehrfach  eine  provisorische  Abstempelung  an  die
Stelle  der  Neuausgabe  getreten  war.  Neue  Geschäfte  in  Österreich  durften  nur
unter  Verwendung  deutsch-österreichisch  gestempelter  Noten  ausgeführt  werden.
Entsprechende  Bestimmungen  wurden  für  Ungarn  getroffen.
Der  Ausweis  vom  30.  November  1920  ist  der  letzte,  der  ein  Bild  der  „gemeinsamen ­
  Gebarung"  gibt.  In  den  folgenden  Ausweisen  werden  die  Ziffern  der
österreichischen  und  der  ungarischen  Geschäftsführung  getrennt  angegeben.  Am
31.  Dezember  1922  stellte  die  Österreichisch-ungarische  Bank  auch  für  Österreich
ihre  Tätigkeit  ein.
A.  Die  Österreichische  Nationalbank')
Am  1.  Januar  1923  hat  die  Ö  st  e  rr  e  i  ch  i  s  ch  e  N  a  t  i  o  n  a  l  b  a  n  k  die
Geschäfte  der  „Österreichischen  Geschäftsführung  der  Österreichisch-ungarischen ­
  Bank"  übernommen.  Sämtliche  Aktiva  und  Passiva  gingen  zugleich
mit  dem  Notenumlauf  und  den  Giroverbindlichkeiten  auf  sie  über.  Das
Aktienkapital  beträgt  heute  54,96  Millionen  Schilling.
Die  Mindestdeckung  des  Notenumlaufs  durch  Gold  ist  mit
Beginn  des  Jahres  1937  von  20  auf  22  °/ 0  erhöht  worden;  das  tatsächliche
Deckungsverhältnis  bewegte  sich  1936  zwischen  26  und  27,2  °/ 0 -  Bei  Unterschreitung
  des  vorgeschriebenen  Mindestdeckungsverhältnisses  ist  für  den
ungedeckten  Betrag  Notensteuer  in  Höhe  des  jeweiligen  Diskontsatzes  zu
entrichten.  Mit  der  Aufhebung  der  Völkerbundskontrolle  über  Österreich
ist  auch  der  ausländische  Berater  des  Instituts  aus  seinem  Amte  geschieden.
Regierung  und  Notenbank  erklären  sich  wiederholt  für  Aufrechterhaltung
der  Stabilität  des  Schillings.  Der  Goldpreis,  der  seit  Februar  1934  auf
der  Grundlage  des  Pariser  Goldkurses  berechnet  wurde,  wird  seit  Oktober
*)  S.  auch  mein  „Bankgeschäft"  a.  a.  O.,  II.  Band  S.  93  ff.  und  das  dort  angegebene ­
  Schrifttum.  Aus  neuerer  Zeit:  Gustav  Wärmer,  Das  österreichische ­
  Kreditwesen.  Wien  1936.  Laufend  unterrichten  die  Verwaltungsberichte ­
  der  Banken,  ferner  die  „Mitteilungen  des  Verbandes  österreichischer
Banken  und  Bankiers"  und  (feit  1936)  ihre  Nachfolgerin  „Österreichische  Zeitschrift ­
  für  Bankwesen".
2)  1  Schilling  =  0,2117  g  feinen  Goldes  —  0,694  Goldkronen  ---  10  000
Papierkronen  (—  ca.  0,59  RM).  Kurs  im  Juli  1937  49  Rpf.
            
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