Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

den  Zweiganstalten  der  an  den  Beratungen  des  Komitees  teilnehmende
Beamte  der  Bank.  Über  Annahme  oder  Ablehnung  eingereichter  Wechsel
entscheidet  das  Zensurkomitee  mit  Stimmenmehrheit;  bei  Stimmengleichheit ­
  ist  entscheidend  die  Stimme  des  Vorsitzenden,  der  nur  in  diesem  Falle
mitstimmt.
B.  Die  Ungarische  Nationalbank
Die  Bolschewikenregierung  in  Ungarn  beschlagnahmte  Anfang  1919  die
dortigen  Filialen  der  Österreichisch-ungarischen  Bank,  ernannte  einen  eigenen
Gouverneur  und  traf  „Währungsmaßnahmen",  indem  sie  u.  a.  gefälschte  Noten
ausgab.  Nach  Sturz  der  Räteregierung  wurde  der  Wert  der  Noten  zu  1,  2,  25
und  290  K  auf  Vs  ihres  ursprünglichen  Nennwertes  festgesetzt.  Die  Notenausgabe
für  Ungarn  erfolgte  durch  eine  der  österreichischen  Geschäftsführung  nachgebildete
„Ungarische  Geschäftsführung".  Der  nächste  Schritt  war:  Ab  -
st  e  m  p  e  l  u  n  g  aller  Roten,  mit  Ausnahme  der  zu  1,  2,  25  und  200  K,  verbunden
mit  einer  Zwangsanleihe.  Nur  die  Hälfte  des  Nennbetrages  der  eingereichten
Noten  wurde  zurückgegeben;  für  die  andere  Hälfte  wurde  eine  Quittung  erteilt,
gegen  die  4prozentige,  auf  Namen  lautende  Staatsschatzscheine  ausgehändigt
wurden.  Durch  Beschluß  der  ungarischen  Nationalversammlung  vom  26.  April
1921  wurde  „wegen  Erlöschens  des  Privilegs  der  Österreichisch-ungarischen
Bank  und  des  durch  den  Friedensvertrag  von  Trianon  notwendig  gewordenen
Umtausches  der  von  diesem  Institut  ausgegebenen  Banknoten  und  zwecks  Aufrechterhaltung ­
  des  gesamten  Geldverkehrs  bis  zu  dem  Zeitpunkt,  wo  die  Errichtung ­
  der  Ungarischen  Nationalbank  verfügt  werden  kann",  das  Kgl.
Ungarische  st  a  a  t  l  i  ch  e  N  o  t  c  n  i  n  st  i  t  u  t  in  Budapest  errichtet.  Es
übernahm  von  der  Ungarischen  Geschäftsführung  der  Österreichisch-ungarischen
Bank  deren  sämtliche  Aktiva  und  Passiva.
Aus  diesem  1921  geschaffenen  Noteninstitut  ging  in  Form  einer  AktiengesellschaftdieUngarischeNationalbank
  (Magyar  Nemzeti  Banks
hervor,  die  ihre  Tätigkeit  am  24.  Juni  1924  begonnen  hat.  Ihr  Privileg
läuft  bis  zum  81.  Dezember  1943,  also  1  Jahr  länger  als  bei  der  Österreichischen ­
  Nationalbank.
Nach  Art.  1  der  fauch  in  deutscher  Sprache  erschienenen)  Statuten  vom
26.  April  1924  hat  die  von  der  Regierung  unabhängige  Ungarische  Nationalbank ­
  die  Aufgabe,  „im  Rahmen  ihrer  Statuten  den  Geldumlauf  in
Ungarn  zu  regeln,  die  Zahlungausgleichungen  zu  erleichtern  und  für  die
Nutzbarmachung  verfügbaren  Kapitals  zu  sorgen,  vor  allem  jedoch  die  Aufnahme ­
  der  Barzahlungen  (Einlösung  der  Banknoten  in  Metalls  —  durch
Ansammlung  von  Gold  und  auf  wertbeständige  Währungen  lautende  Gut-365


            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.