24 GebabS 30. A.
869
Bankiers ihre Reserven bei ihr verwahrten, wurde sie in noch höherem
Maße als die Zentralnotenbanken anderer Länder die Z e n t r a l st e l l e
des Geldmarktes, tbe banksrs bsnlr.
Das englische Bankgesetz ist auf dem von Samuel John Lloyd (dem
späteren Dorck Overstone) aufgestellten currency principle aufgebaut.
Hiernach muß das Geld 3 wesentliche Eigenschaften besitzen: Es muß Stoff-
wert haben, muß als Maßstab des objektiven Tauschwertes dienen und muß
allgemein gültiges Zahlungsmittel in der Volkswirtschaft sein. Neben metal
lischem Geld treten die Banknoten in das Geldwesen ein. Sie werden als
„currency", als ein dem Gelde in seinen Wirkungen völlig gleichartiges
Umlaufsmittel betrachtet. Jedes Land kann nur einen bestimmten Betrag
von Münzen und Banknoten aufnehmen; durch Vermehrung der Bank
noten müsse ein gleicher Betrag von Metallgeld dem Verkehr entzogen
werden. Wird der Bank die Ausgabe ungedeckter Noten freigestellt, so wird,
sagt die Currency-Theorie, die Wirtschaft durch steigende Kreditansprüche
immer mehr Noten in den Verkehr ziehen. Die Wirtschaft ist dadurch vor
Jnflationsgefahr zu schützen, daß die Notenausgabe begrenzt und damit
erreicht wird, daß die regulierenden Goldbewegungen sich genau so aus
wirken, als ob die Zirkulation ausschließlich aus Gold bestünde.
Die Banking-Theorie sHauptvertreter: Took, Fullarton) geht
aus von der Tatsache, daß das Wirtschaftsleben zu verschiedenen Zeiten
einen verschiedenen Geldbedarf habe, daß die Notenbank diesen Bedarf
befriedigen müsse und auch befriedigen werde. Die Bank könne nicht mehr
Noten in Umlauf bringen, als der Verkehr bedürfe. Die Banking-Theorie
fjnt das volkswirtschaftliche Problem der Zahlungsmittelversorgung richtig
erkannt, freilich setzt sie voraus, daß die Stellen, die für die Menge der
Notenausgabe verantwortlich sind, das in sie gesetzte Vertrauen rechtfertigen
und die Notenausgabe in den Grenzen halten, die volkswirtschaftlich bedingt
sind.
b) Verwaltung
An der Spitze der Bank stehen der Governor (Präsident! und der Deputy
Governor (Vizepräsident). Die Amtsperiode des Governor betrug früher
1 Jahr; nach dessen Ablauf trat an seine Stelle der Deputy Governor,
und als neuer vepnty Governor wurde in der Regel der jeweils älteste
Direktor gewählt, der noch nicht Präsident gewesen war. Von 1914 ab er