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nicht länger als für 2 Jahre) erhöhen. Die über 200 Millionen £ aus
gegebenen Noten sind auch heute noch durch Gold gedeckt, obwohl England
von der Goldwährung abgegangen ist.
Auf die rechte Seite des Ausweises der Emissionsabteilung werden die
Posten gesetzt, auf Grund deren es der Bank gestattet ist, Noten auszugeben.
1. Regierungsschuld (Government debt), d. i. der Betrag, den
der Staat unverändert seit fast 100 Jahren der Bank von England schuldet.
2. AndereRegierungssicherheiten (Other Gov* Securities).
Sie sind, wie die Silbermünzen (s. unter 4), dem Deckungsfonds für
Currencynoten entnommen.
3. Andere Sicherheiten (Otber Securities). Es sind dies haupt
sächlich englische Konsols und andere britische Staatspapiere; aber auch
Devisen sind in diesem Posten enthalten, ebenso wie in den „Otber Se
curities" der Bankabteilung. Die Höhe des Devisenbestandes der Bank
von England ist also aus dem Wochenausweis nicht ersichtlich.
„Government debt" und „Otber Securities" zusammen betrugen
früher 19,75 Mill. £. Nur bis zur Höhe dieses Betrages durfte die Bank
metallisch nicht gedeckte Noten ausgeben.
4. Silbermünzen (Silver Coin). Sie sind 1928 mit der Umwand
lung der Currencynoten aus dem Deckungsfonds übernommen worden.
6. Goldmünzen und -barren (Gold Ooin and Bullion). Der
Bestand der Emissionsabteilung an Goldmünzen und -barren — Zug um
Zug erhält sie Gold gegen Noten von der Bankabteilung — ändert sich
mit dem Notenumlauf.
Die Notenausgabe darf also, wie bisher, in Höhe des Goldbestandes
(Münzen und Barren) im Jssue Department erfolgen, darüber hinaus
aber, in fiduziärer Form, bis zu 200 Millionen £. Für den Betrag der
fiduziären Notenausgabe hat die Bank im Jssue Department einen gleich
hohen Betrag an Securities zu halten: 1. Regierungssicherheiten, 2. Han
delswechsel und 3. Silbermünzen bis zum Betrage Von 5% Millionen £.
Die Bankabteilung führt folgende Passivpo st en auf:
1. Das volleingezahlte Aktienkapital (Proprietors’ Capital)
beträgt 14 553 000 £. Es ist dies eine Buchschuld, die nicht in Aktien
(Stocks) von gleichen Beträgen zerlegt ist.