18 1,2. Lrwerbswirtschaft und KonsUmgenossenschaft
Anwendung gelangen. Die Fragen der Wirtschaftsordnung entstehen
erst mit dein Staate selbst, auf vorstaatliche Zustände angewendet,
entbehren sie des rechten Inhalts. Wo uns aber staatliche
Organisationen in der Geschichte entgegentreten, die diesen Namen
wirklich verdienen, da finden wir in ihnen regelmäßig von
Anfang an auch die individualistische Wirtschaftsordnung an der
Herrschaft als die gewissermaßen von der Natur selbst bestimmte
Form für das grundsätzliche Verhalten des Staats zum Wirtschaftsleben.
So ist die individualistische Wirtschaftsordnung mit dem Staate
selbst entstanden, und ebensowenig wie ein vernünftiger Mensch
daran denkt, die Entstehung des Staates auf ein bestimmtes Ereignis
zurückzuführen, so wenig läßt sich auch die Entstehung der individualistischen
Wirtschaftsordnung und ihres Grundprinzips der
wirtschaftlichen Selbstverantwortlichkeit des einzelnen historisch auf
eine bestimmte Zeit fixieren.
2. Lrwerbswirtsch östliche und konsumgenossenschaftliche
Produktionsweise.
Die individualistische Wirtschaftsordnung für sich allein begründet
noch nicht den Kapitalismus. Vas, was wir Kapitalismus nennen, ist
vielmehr erst ein Kind der Ehe, die das individualistische Rechtsprinzip
mit einer bestimmten Produktionsweise, der crwerbswirtschaftlichen,
geschlossen hat. Der Individualismus brauchte aber
nicht unbedingt diese Ehe zu schließen, er konnte auch eine andere
Ehe eingehen. Er konnte sich statt mit der erwerbswirtschaftlichen
mit der konsumgenossenschaftlichen Produktionsweise verbinden. Und
es macht in der Tat manchmal den Eindruck, als habe der Individualismus
zunächst geschwankt, für welche dieser beiden Ehemöglichkeiten
er sich entscheiden solle. Und er scheint noch jetzt zuweilen Lust zu
verspüren, mit der Konsumgenossenschaft ein Verhältnis anzuknüpfen,
allein im Grunde sind es doch nur kurze Extratouren, die er
mit der Konsumgenossenschaft tanzt, im ganzen gibt er der ver-