Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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gebend die Kreditwürdigkeit des Kunden, auch nicht der für die Bank 
hierdurch erzielte Gewinn; maßgebend ist vielmehr, welche Bedeutung der 
Kredit für die Planwirtschaft hat. Die Bank überwacht die Verwendung 
der Kredite und die Durchführung der Pläne, für die der Kredit gegeben 
ist. Die Verantwortung für die wirtschaftliche Kapitalleitung ballt sich an 
einer Stelle zusammen. 
Für Gewährung langfristiger Kredite bestehen seit 1932 nur noch 
4 „Zentralbanken", deren Tätigkeit auf bestimmte staatliche, genossenschaft 
liche und kommunale Unternehmungen beschränkt ist. 
Wie bei der Bank von England, besteht bei der UdSSR, eine E mis 
st o n s - A b t e i l u n g, die eine eigene Bilanz aufmacht. Die Noten sollen, 
nach dem Währungsgesetz von 1922, zu 25°/g durch Gold, sonstige Metall 
bestände Wattn), ausländische Banknoten, sowie Tratten in ausländischer 
Währung gedeckt sein, der Rest durch kurzfristige Wechsel- und Lombard 
forderungen. Mitte Oktober 1932 wurden die Deckungsbestimmungen auf 
gehoben, nachdem die Bank bereits 3 Monate vorher Noten über die ge 
setzliche Grenze hinaus ausgegeben hatte. Ausweise und Jahresberichte sind 
seit langer Zeit nicht mehr veröffentlicht worden. 
Im innerrussischen Zahlungsverkehr konnten bis Ende 1935 auch ausländische 
Noten verwendet werden, ferner die T o r g s i n - B o n s. Sie wurden gegen 
Edelmetalle und Devisen eingetauscht und berechtigten zum Wareneinkauf in den 
Geschäften der im Jahre 1930 gegründeten Gesellschaft „Torgsin", die ihre 
Waren zu Preisen abgab, die weit unter denen lagen, die bei Rubelzahlung 
gefordert wurden. Durch Verordnung vom 14. Nov. 1935 wurde die Torgsin 
aufgelöst, und die Staatsbank wurde angewiesen, die Umrechnung von Aus- 
landsvalutcn auf der Grundlage von 3 franz. Franken — 1 Rubel vorzunehmen; 
dies bedeutete eine Abwertung um 77°/«; der Wert des neuen Tscherwonez 
s— 10 Rubel) errechnete sich hiernach sEnde Juni 1936) auf 4,92 RM gegenüber 
21,57 RM Ende Dezember 1935. 
7. Das Noteabankwesen in den Vereinigten Staaten von Amerika h 
Während die Gesetzgebung in Deutschland, England, Frankreich usw. 
bestrebt war, das Notenbankwesen immer mehr zu zentralisieren und neue 
i) Schrifttum: B. H. Beckhardt, Th« Discount Policy ok the Federal 
Reserve System. New Jork 1924. R. Burgeß, Die Reserve-Banken und der 
Geldmarkt in den Vereinigten Staaten. Berlin 1928. Charles O. Hardy, 
Credit policies ok the Federal Reserve System. Washington 1932. R u d. Hell- 
wig, Das Bankwesen der Vereinigten Staaten von Amerika. Jena 1928.
	        
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