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mitgebracht oder vorgezeigt, sondern bestimmte Mengen eines Typus
(so und so viel tausend RM Deutsche-Bank-Aktien, so und so viel Hektoliter
Roggen, der „gut, gesund, trocken, frei von Darrgeruch ist und
wenigstens 712 g für das Liter wiegt") werden gehandelt. Die Besucher
der Börse bestehen fast ausschließlich aus Einwohnern des Börsenplatzes.
Die Börsen haben, im Gegensatz zu den Märkten und Messen, die nur in
längeren Zwischenräumen abgehalten werden, ständigen Charakter.
Die Definition der Börse als „Markt für vertretbare Tauschgüter" ist nicht erschöpfend.
Besser schon ist, wie es R. E h r e n b e r g ausdrückt: „Börse ist jede in
kurzen Zeitabständen, meist täglich wiederkehrende Versammlung von Kaufleuten
und anderen beim Handel beteiligten Personen zum Zwecke des Abschlusses von
Handelsgeschäften ohne gleichzeitige Vorzeigung, Übergabe und Bezahlung der Ware,"
Die Definition, die von der Enquete-Kommission vorgeschlagen, ins Gesetz
jedoch, weil die Definition des Begriffes Börse kaum erschöpfend gegeben werden
könne, nicht aufgenommen worden ist, lautete: „Die Börse ist eine durch den
Staat genehmigte und unter Staatsaufsicht stehende Veranstaltung von Gemeinden
oder Handelskorporationen zu dem Zwecke, den Handelsverkehr zu erleichtern
und die allgemeinen wirtschaftlichen Interessen zu fördern."
Die Börse, der lokal organisierte Effektenhandelsmarkt, hat alle Eigenschaften
des gewöhnlichen Marktes. Darüber hinaus ist sie „die höchstentwickelte
Organisation des Massenabsatzes mit dem Streben nach möglichst
rationeller Preisgestaltung" (Schumacher).
Das Wort „Börse" bezeichnet einmal den Ort der Versammlung („ich
gehe zur Börse"), weiter wird es in dem Sinne von „Börsen b e s u ch e r"
angewendet — man spricht von Haltung, Stimmung, Tendenz der Börse
usw. —, schließlich ist eine Zeitbestimmung damit verknüpft („Vorbörse",
„Nachbörse" und „Abendbörse").
2. Börsen bis zur Begründung der Gstindischen Kompagnie (1602)
Börsen, d. h. Orte, an denen vertretbare Gegen st ände gehandelt
wurden, soll es bereits bei den alten Babyloniern, Ägyptern
und Phöniziern gegeben haben. Ob die Versammlungen der
alten römischen Bankiers (argontarii) auf dem Forum, die collegia
mercatorum, die Bezeichnung als „Römische B ö r s e", die
M o m m s e n ihnen gibt, wirklich verdienen, wird viel bestritten.
Der Art ihrer Entstehung nach teilt R. E h r e n b e r g die Börsen in zwei
Klaffen. In den Plätzen mit erheblichem Eigenhandel, besonders in
den Handelsstädten Italiens, sind sie aus dem Verkehr, der sich bei den Banken