Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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mitgebracht  oder  vorgezeigt,  sondern  bestimmte  Mengen  eines  Typus
(so  und  so  viel  tausend  RM  Deutsche-Bank-Aktien,  so  und  so  viel  Hektoliter ­
  Roggen,  der  „gut,  gesund,  trocken,  frei  von  Darrgeruch  ist  und
wenigstens  712  g  für  das  Liter  wiegt")  werden  gehandelt.  Die  Besucher
der  Börse  bestehen  fast  ausschließlich  aus  Einwohnern  des  Börsenplatzes.
Die  Börsen  haben,  im  Gegensatz  zu  den  Märkten  und  Messen,  die  nur  in
längeren  Zwischenräumen  abgehalten  werden,  ständigen  Charakter.
Die  Definition  der  Börse  als  „Markt  für  vertretbare  Tauschgüter"  ist  nicht  erschöpfend. ­
  Besser  schon  ist,  wie  es  R.  E  h  r  e  n  b  e  r  g  ausdrückt:  „Börse  ist  jede  in
kurzen  Zeitabständen,  meist  täglich  wiederkehrende  Versammlung  von  Kaufleuten
und  anderen  beim  Handel  beteiligten  Personen  zum  Zwecke  des  Abschlusses  von
Handelsgeschäften  ohne  gleichzeitige  Vorzeigung,  Übergabe  und  Bezahlung  der  Ware,"
Die  Definition,  die  von  der  Enquete-Kommission  vorgeschlagen,  ins  Gesetz
jedoch,  weil  die  Definition  des  Begriffes  Börse  kaum  erschöpfend  gegeben  werden
könne,  nicht  aufgenommen  worden  ist,  lautete:  „Die  Börse  ist  eine  durch  den
Staat  genehmigte  und  unter  Staatsaufsicht  stehende  Veranstaltung  von  Gemeinden ­
  oder  Handelskorporationen  zu  dem  Zwecke,  den  Handelsverkehr  zu  erleichtern ­
  und  die  allgemeinen  wirtschaftlichen  Interessen  zu  fördern."
Die  Börse,  der  lokal  organisierte  Effektenhandelsmarkt,  hat  alle  Eigenschaften ­
  des  gewöhnlichen  Marktes.  Darüber  hinaus  ist  sie  „die  höchstentwickelte ­
  Organisation  des  Massenabsatzes  mit  dem  Streben  nach  möglichst
rationeller  Preisgestaltung"  (Schumacher).
Das  Wort  „Börse"  bezeichnet  einmal  den  Ort  der  Versammlung  („ich
gehe  zur  Börse"),  weiter  wird  es  in  dem  Sinne  von  „Börsen  b  e  s  u  ch  e  r"
angewendet  —  man  spricht  von  Haltung,  Stimmung,  Tendenz  der  Börse
usw.  —,  schließlich  ist  eine  Zeitbestimmung  damit  verknüpft  („Vorbörse",
„Nachbörse"  und  „Abendbörse").
2.  Börsen  bis  zur  Begründung  der  Gstindischen  Kompagnie  (1602)
Börsen,  d.  h.  Orte,  an  denen  vertretbare  Gegen  st  ände  gehandelt ­
  wurden,  soll  es  bereits  bei  den  alten  Babyloniern,  Ägyptern ­
  und  Phöniziern  gegeben  haben.  Ob  die  Versammlungen  der
alten  römischen  Bankiers  (argontarii)  auf  dem  Forum,  die  collegia
  mercatorum,  die  Bezeichnung  als  „Römische  B  ö  r  s  e",  die
M  o  m  m  s  e  n  ihnen  gibt,  wirklich  verdienen,  wird  viel  bestritten.
Der  Art  ihrer  Entstehung  nach  teilt  R.  E  h  r  e  n  b  e  r  g  die  Börsen  in  zwei
Klaffen.  In  den  Plätzen  mit  erheblichem  Eigenhandel,  besonders  in
den  Handelsstädten  Italiens,  sind  sie  aus  dem  Verkehr,  der  sich  bei  den  Banken
            
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