Fiersheim unterscheidet drei Hauptfunktionen der Börse, die er die
Zentralbewertungsstelle, die Zentralaustauschstelle und die Zentralaus
gleichstelle für Wertpapiere nennt. Wirtschaftlich äußert sich die Tatsache
der Notierung darin, daß das betreffende Effekt an dem zentralen Markt
gehandelt werden kann, an dem Angebot und Nachfrage am ehesten ihren
Ausgleich finden können.
Die Zahl der deutschen Effektenbörsen ist am 1. Januar 1935 von 21
auf 9 vermindert worden: Berlin, Breslau, Leipzig, München, Stuttgart,
Frankfurt a. M., Düsseldorf, Hannover und Hamburg haben jetzt noch eine
Börse. Daseinsberechtigung hat eine Börse nur dort, wo eine entsprechende
Wirtschafts- und Kapitalkraft vorhanden ist. Jedes größere zusammen
hängende Wirtschaftsgebiet hat jetzt nur noch eine Börse; die historischen,
landschaftlichen Traditionen sind hierbei nach Möglichkeit gewahrt geblie
ben. Die Börsen im Reich, die auf diese Weise z. T. einen erheblich erwei
terten Geschäftsbereich erhalten, sollen als „Heimatbörsen" für ihr
Gebiet ein größeres Eigenleben als bisher entwickeln. Grundsätzlich sollen
an diesen Provinzbörsen alle börsengängigen Wertpapiere derjenigen Ge
sellschaften gehandelt werden, die ihren Sitz in dem Wirtschaftsgebiet der
betreffenden Börse haben.
II. Arten der Börsen
1. Effektenbörsen
Nach der Art der gehandelten Güter sind zu unterscheiden: Effek
tenbörsen und Warenbörsen. Während an den Waren
börsen Verbrauchsgegenstände in typisierter Form gehandelt werden,
bie grundsätzlich nur einmal veräußert werden können, wechseln an den
Effektenbörsen immer wieder dieselben Wertpapiere sabgesehen von
benr Zuwachs durch Neuemissionen) ihren Besitzer.
Die Berliner Börse gliedert sich in eine Wertpapier-, eine Produkten-
und eine Metallbörse Z.
Z In der Börsenordnung für Berlin heißt es:
Die Wertpapierbörse dient dem Abschluß von Handelsgeschäften in
Wertpapieren, in- und ausländischen Wechseln und ausländischen Zahlungs
mitteln jeder Art,
der Getreidegroß markt dem Abschluß von Großhandelsgeschäften
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