Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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vorhanden ist. Für die Börsen in Frankfurt a. M. und Hamburg 
muß der Gesamtnennwert bei der Zulassung von Wertpapieren mindestens 
V2 Million RM betragen, während bei den übrigen Börsen bereits eine 
Zulassung bei einem Gesamtnennwert von 1 / 4t Millionen RM erfolgen 
kann. In Ausnahmefällen, so vor allem bei Gesellschaften mit herabgesetz 
tem Kapital, sind niedrigere Grenzen für die Zulassung bestimmt worden. 
Die Mitglieder der Zulassungsstelle üben ihre Tätigkeit ehrenamt- 
lich aus. Die für die Bewilligung der Zulassung erhobenen Gebühren 
fließen in die Kasse der Börse bzw. des Handelsorgans, dem die Ver 
waltung der Börse obliegt. 
Die Stellung eines Antrags auf Zulassung von Wertpapieren darf 
nur von Firmen erfolgen, die an dem betreffenden Börsenplatz ansässig 
sind. Da, zwecks Erlangung eines größeren Marktes, die an einer 
Provinzbörse eingeführten Papiere später häufig noch Zutritt zur Ber 
liner Börse suchen, ergibt sich für Berliner Banken und Bankfirmen, die 
von der Gesellschaft oder dem betr. Konsortium mit der Stellung des 
Zulassungsantrages betraut werden, eine gute Einnahmequelle. Die Ber 
liner Firma wird einen solchen Kommissionsauftrag aber nur annehmen, 
wenn sie einen tieferen Einblick in die Lage der Unternehmung erhalten 
hat. Ist doch die Gefahr der Haftung aus dem Prospekt nach Ver 
schärfung der Bestimmungen sehr groß. 
In Aktien und anderen Werten, die zum offiziellen Freiverkehr nicht 
zugelassen sind, entwickelte sich in neuerer Zeit ein sog. Telephon 
verkehr, zunächst von Büro zu Büro, weiter aber auch als Direktverkehr 
der Banken mit der Kundschaft. 
Wer die Zulassung zum Freiverkehrsmarkt, der gewissermaßen 
eine Vorstufe für den amtlichen Verkehr ist, entscheidet der „Berliner Aus- 
Ichuß für Geschäfte in amtlich nicht notierten Werten" sin der Börsensprache 
"Unnotierter Ausschuß" genannt). Seit 1933 unterliegt die Zulassung zum 
8reiverkehr ähnlichen, wenn auch milderen Vorschriften als zum 
amtlichen Handel. 
Den Grundstock dieses Freiverkehrsmarktes bilden die Industrie der Boden 
schätze sErdöl, Erz, Kali, Kohle), ferner die Anteile deutscher Kolonialgesell 
schaften, Aktien, die an der Börse nicht zugelassen sind, Obligationen und 
Genußscheine.
	        
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