daß eine substantiierte Anklage der Pflichtverletzung vorgebracht sein muß,
gegenüber der sich der Vorstand in der Verteidigungsstellung befindet.
Da langfristige Anstellungsverträge soft auf ein Jahrzehnt oder auf
Lebenszeit) die Gesellschaften mitunter schwer belastet haben, gestattet das
Aktiengesetz die Bestellung des Vorstandes nur auf höchstens 5 Jahre seine
Erneuerung des Vertrages ist natürlich zulässig). Ein memento mori, das,
wenn es auch nur selten Bedeutung erlangen dürfte, die Vorstandsmit
glieder zu Höchstleistungen anspornen wird. Abberufung des Vor
standes während der Vertragszeit ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes
statthaft.
Sozialethischen Forderungen tragen die §§ 77 und 78 Rechnung: „Der
Aufsichtsrat hat dafür zu sorgen, daß die Gesamtbezüge der Vorstands
mitglieder sGehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,
Versicherungsentgelt, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art) in einem
angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben des einzelnen Vorstandsmit
glieds und zur Lage der Gesellschaft stehen." Tritt eine wesentliche Ver
schlechterung in den Verhältnissen der Gesellschaft ein, so ist der Aufsichts
rat zu einer angemessenen Herabsetzung der Bezüge berechtigt. —
Dem Aufsichtsrat liegt nach wie vor die Überwachung der
Geschäftsführung ob. Vom Vorstand kann der Aufsichtsrat jederzeit Bericht
über die Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich ihrer Beziehungen
zu einem Konzernunternehmen verlangen. Er ernennt den Vorstand und
beruft ihn ab. Eine Hauptversammlung muß er einberufen, wenn das
Wohl der Gesellschaft es erfordert. Den Jahresabschluß, den Vorschlag für
die Gewinnverteilung und den Geschäftsbericht hat er zu prüfen und der
Hauptversammlung darüber zu berichten.
Da der Gesetzgeber einen aus zu vielen Köpfen bestehenden Aufsichtsrat
zur Überwachung der Geschäftsführung nicht für geeignet hielt, wurde die
Zahl der Aufsichtsratsmitglieder begrenzt und nach der Höhe des Grund
kapitals gestaffelt: Bis 3 Mill. NM. liegt die Zahl zwischen der der Grazien
und der Musen s3 bis 7); bis 20 Mill. RM Grundkapital darf die Höchst
zahl 12, über 20 Mill. RM 20 betragen. Im übrigen darf niemand mehr
als 10 Aufsichtsratsposten bekleiden.
Hinsichtlich der Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsicht
ratsmitglieder sind die für die Vorstandsmitglieder geltenden Bestimmungen
sinngemäß anzuwenden.
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