Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

daß  eine  substantiierte  Anklage  der  Pflichtverletzung  vorgebracht  sein  muß,
gegenüber  der  sich  der  Vorstand  in  der  Verteidigungsstellung  befindet.
Da  langfristige  Anstellungsverträge  soft  auf  ein  Jahrzehnt  oder  auf
Lebenszeit)  die  Gesellschaften  mitunter  schwer  belastet  haben,  gestattet  das
Aktiengesetz  die  Bestellung  des  Vorstandes  nur  auf  höchstens  5  Jahre  seine
Erneuerung  des  Vertrages  ist  natürlich  zulässig).  Ein  memento  mori,  das,
wenn  es  auch  nur  selten  Bedeutung  erlangen  dürfte,  die  Vorstandsmitglieder ­
  zu  Höchstleistungen  anspornen  wird.  Abberufung  des  Vorstandes ­
  während  der  Vertragszeit  ist  bei  Vorliegen  eines  wichtigen  Grundes
statthaft.
Sozialethischen  Forderungen  tragen  die  §§  77  und  78  Rechnung:  „Der
Aufsichtsrat  hat  dafür  zu  sorgen,  daß  die  Gesamtbezüge  der  Vorstandsmitglieder ­
  sGehälter,  Gewinnbeteiligungen,  Aufwandsentschädigungen,
Versicherungsentgelt,  Provisionen  und  Nebenleistungen  jeder  Art)  in  einem
angemessenen  Verhältnis  zu  den  Aufgaben  des  einzelnen  Vorstandsmitglieds ­
  und  zur  Lage  der  Gesellschaft  stehen."  Tritt  eine  wesentliche  Verschlechterung ­
  in  den  Verhältnissen  der  Gesellschaft  ein,  so  ist  der  Aufsichtsrat ­
  zu  einer  angemessenen  Herabsetzung  der  Bezüge  berechtigt.  —
Dem  Aufsichtsrat  liegt  nach  wie  vor  die  Überwachung  der
Geschäftsführung  ob.  Vom  Vorstand  kann  der  Aufsichtsrat  jederzeit  Bericht
über  die  Angelegenheiten  der  Gesellschaft  einschließlich  ihrer  Beziehungen
zu  einem  Konzernunternehmen  verlangen.  Er  ernennt  den  Vorstand  und
beruft  ihn  ab.  Eine  Hauptversammlung  muß  er  einberufen,  wenn  das
Wohl  der  Gesellschaft  es  erfordert.  Den  Jahresabschluß,  den  Vorschlag  für
die  Gewinnverteilung  und  den  Geschäftsbericht  hat  er  zu  prüfen  und  der
Hauptversammlung  darüber  zu  berichten.
Da  der  Gesetzgeber  einen  aus  zu  vielen  Köpfen  bestehenden  Aufsichtsrat
zur  Überwachung  der  Geschäftsführung  nicht  für  geeignet  hielt,  wurde  die
Zahl  der  Aufsichtsratsmitglieder  begrenzt  und  nach  der  Höhe  des  Grundkapitals ­
  gestaffelt:  Bis  3  Mill.  NM.  liegt  die  Zahl  zwischen  der  der  Grazien
und  der  Musen  s3  bis  7);  bis  20  Mill.  RM  Grundkapital  darf  die  Höchstzahl ­
  12,  über  20  Mill.  RM  20  betragen.  Im  übrigen  darf  niemand  mehr
als  10  Aufsichtsratsposten  bekleiden.
Hinsichtlich  der  Sorgfaltspflicht  und  Verantwortlichkeit  der  Aufsicht
ratsmitglieder  sind  die  für  die  Vorstandsmitglieder  geltenden  Bestimmungen
sinngemäß  anzuwenden.

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