Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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a)  Bankaktien

Eine  Bank  arbeitet  mit  eigenem  und  mit  fremdem  Kapital.  Das  Eigenkapital ­
  ist  Garantiekapital,  d.  h.  es  dient  zur  Sicherung  des  Geschäftsbetriebes ­
  (Deckung  von  Verlusten),  und  es  ist  Betriebskapital.  Die  Banken
—  mit  Ausnahme  der  Hypothekenbanken  —  legen  ihr  Eigenkapital  in
gleicher  Weise  an,  wie  die  fremden  Mittel.
Nach  der  Art  der  Geschäfte  unterscheidet  man  hauptsächlich:  Notenbanken, ­
  Depositen-  (Kredit-)  Banken  und  Pfandbrief-  (Hypotheken-)
Banken.  Die  Erträgnisse  sind  in  hohem  Maße  von  den  allgemeinen  wirtschaftlichen ­
  Verhältnissen  abhängig  und  daher  naturgemäß  mancherlei
Schwankungen  unterworfen.  Die  größeren  Institute  sind  aber  durch  Ansammlung ­
  von  Reserven,  ferner  durch  hohe  Abschreibungen,  niedrige
Bewertung  von  Beständen  usw.  bestrebt,  die  Dividende  auf  etwa
gleicher  Höhe  zu  halten.  Für  alle  Banken,  auch  wenn  sie  Erwerbsinstitute
sind,  muß  oberster  Grundsatz  sein:  Dien  st  amganzenVolk,  Dienst
am  einzelnen  Volksgenossen.
Bei  Prüfung  einer  Bankbilanz  ist  in  erster  Linie  auf  die
Liquidität  (Geldslüssigkeit)  zu  achten:  Die  Verwaltung  einer  jeden
Bank  muß  (siehe  S.  139)  dauernd  beobachten,  ob  den  jederzeit
fälligen  Verbindlichkeiten  leicht  einziehbare
Forderungen  gegenüberstehen,  insbesondere  also  kurzfristige  Wechsel.
Das  Reichsgesetz  über  das  Kreditwesen  gibt  hierüber  Vorschriften.  Bei
Beurteilung  einer  Bankbilanz  ist  weiter  zu  achten:  auf  die  Höhe  der  Reserven ­
  und  die  Art,  wie  sich  die  Gewinne  aus  Zinsen,  Provisionen  (Verteilung
der  Risiken),  Konsortialgewinnen  usw.  zusammensetzen,  auf  die  im  Laufe  des
Geschäftsjahres  etwa  erlittenen  Verluste,  auf  die  Bewertung  der  Bankgebäude
  und  -  die  Höhe  der  darauf  vorgenommenen  Abschreibungen.  Geheime ­
  Rückstellungen  (stille  Reserven)  dienen  als  Ausgleich  für  ein
bestimmtes  Risiko  oder  für  allgemeine  Geschäftsrisiken.
Die  Gewinn-  und  Verlustrechnung  der  Banken  ist  hinsichtlich  der  ausgewiesenen ­
  Posten  nicht  einheitlich.  Mitunter  wird  sie  auch  durch  die  Höhe
der  in  Aussicht  genommenen  Dividende  beeinflußt,  d.  h.  um  Dividende  in
bestimmter  Höhe  zahlen  zu  können,  muß  so  und  so  viel  Gewinn  ausgewiesen
            
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