Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

Stehen infolge politischer Verhältnisse oder aus anderen Gründen den 
Verkäufern keine oder nur wenig Käufer gegenüber, so werden seitens 
der Bankwelt, zur Abschwächung der unvermeidlichen Markterschütte 
rungen, mitunter Jnterventionskonsortien sKursregulie- 
rungssyndikate) gebildet. Die Banken kaufen, um ein weiteres, rapides 
Herabgehen der Kurse zu verhüten, für eigene Rechnung Effekten, in der 
Erwartung, sie später, wenn wieder Aufnahmelust des Publikums besteht, 
ohne Schaden, vielleicht gar mit Gewinn, abstoßen zu können. 
Als vor einiger Zeit ein Konsortium seitens der Mitglieder der Stempel 
vereinigung gebildet worden war, zwecks Aufnahme von führenden Börsen 
werten, wurde beschlossen, jedem Mitglied der Vereinigung ein bestimmtes 
Marktgebiet für die Jnterventionstätigkeit zuzuweisen. Nach einem einige 
Tage darauf gefaßten Beschluß sollten die Mitglieder die bei ihnen zum Ver 
kauf gegebenen Werte, um den Markt vor weiteren Erschütterungen zu be 
wahren, selbst übernehmen. 
3. Der Kursreitel 
Man unterscheidet an der Börse den amtlichen Verkehr und den 
freien Verkehr (s. S. 425). Im amtlichen Kurszettel wer 
den nur die Papiere notiert, die zum Handel an der Börse durch die 
Börsenorgane offiziell zugelassen sind. 
Der amtliche Berliner Kurszettel ist bereits gegen 16 Uhr 
in den Händen der Berliner Abonnenten. Die schnelle Herstellung wird 
nur dadurch ermöglicht, daß jeder Kursmakler, bevor er die Kurse ansagt, 
einen Zettel mit den von ihm ermittelten Kursen in die unter dem Kurs 
zimmer liegende Druckerei gibt, wo sofort mit dem Satz begonnen wird- 
Kommen die Börsensekretäre mit den von ihnen protokollierten Kursen in 
die Druckerei, so sind die Zahlen bereits gesetzt und brauchen nur noch 
verglichen zu werden. 
Das amtliche Berliner Kursblatt enthält folgende Abteilungen: 
I. Telegraphische Auszahlungen und Diskontsätze. 
II. Geldsorten und Banknoten. 
III. Deutsche festverzinsliche Werte: 1. Anleihen des Reiches, der Länder, 
der Reichsbahn, der Reichspost, Schutzgebietsanleihe, Rentenbriefe, 
2. Anleihen der Kommunalverbände (Anleihen der Provinzial- »nd 
preußischen Bezirksverbände, Kreisanleihen, Stadtanleihen, Zwcckver- 
bände usw.), 3. Pfandbriefe und Schuldverschreibungen öffentlich-recht' 
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